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Minijob / Altersvorsorge

von Shadow197731.05.2007 | 14:22
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich habe eine Frage und würde mich über eine kompetente Antwort freuen: Die Ehefrau eines Arztes ist auf Minijobbasis angestellt und bekommt monatlich den Höchstbetrag i.H. von 400,- €. Nun würde die EF gerne etwas für ihr Alter sparen. Wieviel könnte man als Direktversicherung geltend machen, wenn sie weiterhin auf Minijobabsis angestellt bleibt? Die Riesterrente wäre theoretisch auch interessant, aber wenn sie dann die Voraussetzung (SV-Pflicht) in Kauf nehmen würde, würde das Einkommen ja in der Steuererklärung wiederum bei einem höheren Steuersatz teurer, als die Förderung selbst wäre. In diesem Beispiel sehe ich nur die private Altersvorsorge als sinnvoll, oder täusche ich mich da?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (Eigenbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von derzeit 4,9%) würden Sie zum förderfähigen Personenkreis für die Riesterrente gehören d.h. Sie hätten grds. Anspruch auf alle Zulagen– ein "gutes Geschäft" wie ich meine.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Infos zum Verzicht auf die Versicherungsfreiheit:

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Geringfügig Beschäftigte, die eine versicherungsfreie Dauerbeschäftigung mit geringem Arbeitsentgelt bis 400 Euro monatlich ausüben, können auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Dann zahlen sie zu dem Pauschalbetrag des Arbeitgebers von 15 Prozent auf den vollen Beitragssatz von zurzeit 19,9 Prozent, also 4,9 Prozent dazu. Dadurch werden aus den Pauschalbeiträgen normale Pflichtbeitragszeiten, die zur Erfüllung sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen für Renten beitragen und die Teilnahme an der Riester-Förderung ermöglichen. Außerdem können die Versicherten aus diesen Beiträgen einen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation erwerben.

Die Rentensteigerung aus diesen vollwertigen Beiträgen fällt höher aus als bei den Pauschalbeiträgen. Wenn man ein Jahr lang 400 Euro verdient und monatlich auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hat, bekommt man dafür nach heutigem Stand 4,25 Euro Rente im Monat, ohne Aufstockung sind es nur 3,21 Euro.

Den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit muss der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber schriftlich erklären. Übt der Arbeitnehmer mehrere geringfügige Beschäftigungen aus, müssen alle Beschäftigungen mit einbezogen werden. Die Erklärung kann auch von denjenigen abgegeben werden, die schon längere Zeit eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Sie wirkt allerdings nur für die Zukunft und ist unwiderrufbar, solange die geringfügige Beschäftigung andauert.

5 Antworten

Peter Podschußam 31.05.2007 | 14:39
Die betriebliche Direktversicherung bringt keine Ersparnis von Steuern und Sozialversicherung, weil die EF ja weder Steuern noch Sozialbeiträge zahlt. Anspruch auf Riester-Förderung besteht durch Aufstocken der pauschalen AG-Beiträge zur Rentenversicherung. Ob diese monatlichen Beiträge höher als die Förderung ist, hängt von der Familiensituation ab. Da die EF verheiratet ist, besteht Anspruch auf zwei Grundzulagen. Wenn kindergeldberechtigende Kinder da sind, gibt es auch noch Kinderzulage. Weitere Sozialabgaben und Steuern fallen nicht an. Eine private Rentenversicherung hat den Vorteil, dass die Auszahlung nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern ist. Sinnvoll ist meines Erachtens die Riester-Rente nur dann, wenn Kinderzulagen gezahlt werden. Ansonsten bleibt nur die Privatrente.
Peter Podschußam 31.05.2007 | 14:48
Stimmt nicht ganz. Es gibt auch noch die Rürup-Rente. Allerdings kommen die Steuerersparnisse dem Gatten zugute, da die EF keine Steuern zahlt. Vorher am besten den Steuerberater fragen.
Shadow1977am 31.05.2007 | 16:04
Hallo! Danke für die flotte Antwort. Kinderzulagen werden für 2 Kinder gezahlt. Habe ich das richtig verstanden, dass die EF die RV um 4,9 % erhöhen kann (mit der AG-Pauschale auf insgesamt 19,9 %), sie dann nach wie vor Minijoblerin bleibt und somit SV-frei ist und Anspruch auf die eigene Riester-Förderung sowie Kinderzulagen hat, oder gilt dies nur für die Direktversicherung? Danke für die Aufklärung im voraus :o).
Markusam 01.06.2007 | 09:16
Die Aufstockung, d.h. der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit gilt nur für den Bereich der gesetzl. RV. Somit tritt auch bei Aufstockung und damit bei unmittelbarer Riesterzulagenberechtigung keine weitere SV-Pflicht ein. MfG Markus
Shadow1977am 05.06.2007 | 13:57
Hallo nochmals, vielen Dank für die tollen Informationen, hat mich wirklich weitergebracht. Eine Frage habe ich noch: Wie ich das verstanden habe ist man durch die Aufstockung des RV-Betrages i.H. von 4,9 % ist man somit "freiwillig" RV-pflichtig sozusagen. Was bedeutet das genau? Dass man daraufhin, wenn auch nur minimal, zusätzlich in die Rentenkasse einzahlt, was wenige Euros mehr Rente ausmachen kann. Was hat man noch für Vor- / oder Nachteile? Habe da mal was über eine Art "Anwartschaft" o.ä. gehört.
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