Geringfügig Beschäftigte, die eine versicherungsfreie Dauerbeschäftigung mit geringem Arbeitsentgelt bis 400 Euro monatlich ausüben, können auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Dann zahlen sie zu dem Pauschalbetrag des Arbeitgebers von 15 Prozent auf den vollen Beitragssatz von zurzeit 19,9 Prozent, also 4,9 Prozent dazu. Dadurch werden aus den Pauschalbeiträgen normale Pflichtbeitragszeiten, die zur Erfüllung sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen für Renten beitragen und die Teilnahme an der Riester-Förderung ermöglichen. Außerdem können die Versicherten aus diesen Beiträgen einen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation erwerben.
Die Rentensteigerung aus diesen vollwertigen Beiträgen fällt höher aus als bei den Pauschalbeiträgen. Wenn man ein Jahr lang 400 Euro verdient und monatlich auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hat, bekommt man dafür nach heutigem Stand 4,25 Euro Rente im Monat, ohne Aufstockung sind es nur 3,21 Euro.
Den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit muss der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber schriftlich erklären. Übt der Arbeitnehmer mehrere geringfügige Beschäftigungen aus, müssen alle Beschäftigungen mit einbezogen werden. Die Erklärung kann auch von denjenigen abgegeben werden, die schon längere Zeit eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Sie wirkt allerdings nur für die Zukunft und ist unwiderrufbar, solange die geringfügige Beschäftigung andauert.