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Experten-Antwort

Minijob + Arbeitsmarktrente = Probleme mit Rententräger? Jedoch wichtig!

von Meiermann19.06.2020 | 15:30
155 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich weiß, dass man mir hier keine verbindliche Antwort geben kann. Jedoch gibt es hier jemanden, welcher das selbe Problem hat bzw. kennt jemanden. Ich bin seit 10 Jahre in voller Erwerbsminderungsrente, welche jedoch (wohl wegen meinem Alter von 50J) als Arbeitsmarktrente -jeweils immer auf 3 Jahre- befristet worden ist. Mein Gesundheitszustand hat sich lt. meinem Ärzten nicht gebessert. Im Gegenteil. Lt. meinen Ärtzen sollte ich ein paar Stunden am Tag (2 Stunden würde ich packen) regelmäßig etwas arbeiten. Damit ich auch unter anderen Leute komme. Würde meiner Psyche auch gut tun. Bisher habe ich das immer verneint, mit der Angst, mir würde meine kleine Rente (weil Arbeitsmarktrente) gestrichen. "Wer 2 STunden am Tag arbeiten kann/will, kann auch 3h und 1 Minute täglich arbeiten". Also raus aus der Arbeitsmarktrente und rein in die teilweise Rente. Jedoch weiß ich, dass ich dann psychisch so fertig bin, dass ich wieder komplett arbeitsunfähig werde. Also gar keine geringfügige Arbeit mehr leisten kann. Frage: Soll ich dem Rententräger klipp und klar sagen (mit Attest vom Arzt), dass ich diesen Job (hätte einen für 2 Stunden am Tag als Hilfe in einer Küche) neben meiner Arbeitsmarktrente im Rahmen der geringf. Beschäftigung ausüben möchte? Oder einfach melden, dass ich einen Nebenjob annehme, und warten bis eine Überprüfung kommt. Falls Überprüfung, Minijob wieder kündigen. Nur die EMR-Rente reicht gerade so aus. Deshalb wäre der Minijob schon wichtig. Wie verhält man sich in einer solchen Situation? Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bevor eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, sollten Sie die Aufnahme einer Beschäftigung dem Rentenversicherungsträger mitteilen.

Die sogenannte "Arbeitsmarktrente" wird geleistet, weil Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben können. Darüber hinaus sind diese Versicherten arbeitslos, weil ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist. Diese Versicherten erhalten daher die Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Die Aufnahme einer Tätigkeit von 2 Stunden dürfte daher unproblematisch sein. Die Verdienste sind jedoch auf 525 Euro monatlich bzw. 6300 Euro jährlich begrenzt.

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2 Antworten

Meiermannam 19.06.2020 | 16:05
Soll ich dem Rententräger klipp und klar sagen (mit Attest vom Arzt), dass ich diesen Job (hätte einen für 2 Stunden am Tag als Hilfe in einer Küche) neben meiner Arbeitsmarktrente im Rahmen der geringf. Beschäftigung ausüben möchte?
Das wäre mit Abstand die sinnvollste Variante!
Ja, aber die werden mir doch kaum sagen "Ihre Rente ist wegen dieser geringf. Beschäftigung -wenn Sie die Stundenzahl und Verdienst einhalten- nicht in Gefahr. Oder doch? So ein Fall kommt doch oft vor! Geringe Rente plus notwendiger Zuverdienst im Rahmen des Erlaubten? Viele schreiben ja "dann geh doch gleich arbeiten... Such Dir einen Teilzeitjob etc.". Aber mehr als 2-3 Stunden packe ich wirklich nicht.
Manneiteram 19.06.2020 | 16:02
Das wäre mit Abstand die sinnvollste Variante!
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