Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Minijob - auf Rentenversicherungsfreiheit verzichten ?

von Anni Schatz13.08.2014 | 07:40
5663 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe aus meiner früheren Tätigkeit bereits über 16 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt. Zwischenzeitlich war ich 17 Jahre zu Hause und trete nun einen Minijob an. Ist es sinnvoll auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten ? Die Aufstockung meiner bisherigen Einzahlungen wäre ja minimal ... Des weiteren bin ich verheiratet und somit auch noch abgesichert ;-) Auf was muss ich achten ? Vorteile - Nachteile ? Für Tipps bin ich dankbar ...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von „Eumel“ wird zugestimmt. Wo bekommen Sie für so wenig Beitragsleistung so viel Zugang zu den genannten Gegenleistungen? Wenn Sie also ausschließlich diesen Minijob ausüben, sollten Sie sich an der Beitragszahlung beteiligen und auf die Option sich hiervon befreien zu lassen verzichten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Eumelam 13.08.2014 | 07:54
Hallo, ich würde Ihnen empfehlen, die Versicherungspflicht zu belassen und sich nicht davon befreien zu lassen. Vorteile: jeder Monat wird als ein Monat für die Wartezeit gerechnet --> hat z.B. den Vorteil, wenn Sie insgesamt 35 Versicherungsjahre gesammelt haben, dass dann eine Rente ab 63 (Achtung: mit Abschlag) möglich ist. - Weiterhin würden Sie sich Ihren Erwerbsminderungsrentenschutz aufbauen. Diesen hätten Sie wieder erworben, wenn Sie mind. 36 Monate Minijob mit Versicherungspflicht ausüben. - Aufgrund der Versicherungspflicht hätten Sie auch eine unmittelbare Zulagenberechtigung für einen möglichen Riestervertrag. - Es kann ein Anspruch auf medizinische bzw. berufliche Rehabilitation erworben werden. Nachteil --> die vorgenannten Vorteile "kosten" 3,9% Eigenbeitrag bei einem gewerblichen Minijob (bei 450 Euro Bruttoverdienst sind das derzeit 17,55 Euro) --> Broschüre zum Thema bei der Deutschen Rentenversicherung (Minijobs: niedrige Beiträge, voller Schutz)
Anna M.am 13.08.2014 | 10:50
Mir wurde von einem Bekannten - ebenfalls Minijobber - gesagt, daß sein Arbeitgeber verlangt hat, daß er die Rentenversicherungsfreiheit in Anspruch nimmt, da er einem Minijobber nicht auch noch (anteilige) Rentenbeiträge bezahlen will. Andernfalls gäbe es keinen Vertrag. Nicht die feine, englische Art?
Eumelam 13.08.2014 | 11:15
Ich denke eher, dass es die Unwissenheit des Arbeitgebers ist ...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026