Hallo Jule K.,
Ihr Renteneintrittsalter dürfte beim Geburtsjahrgang 1969 bei 67 Jahren liegen, wenn Sie bis dahin die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren (60 Kalendermonate)erreicht haben. Hier wären auch die Zeiten im Mini-Job voll anrechnungsfähig, sofern Sie die Eigenanteile von derzeit 3,6 % leisten. Sie erwerben hierdurch kleine Zuwächse für die spätere Altersrente von etwa 4,50 EUR Brutto für ein Jahr Tätigkeit mit eigenen Beiträgen im Mini-Job.
Bitte lassen Sie sich zu Ihrem Einzelfall persönlich in Ihrer regionalen Rentenservice-Stelle beraten, welche Zeiten bei Ihnen gespeichert sind (viele Beitragsmonate etc. und welche Ansprüche bei Ihnen denkbar wären).
In diesem Forum können wir Ihre persönliche Rentensituation aus Gründen des Datenschutzes nicht aufarbeiten.