Hallo The-blue-cloud,
Die Entscheidung, in wie weit die Regelaltersrente auf die Pension angerechnet wird von Ihrem/r Dienstherr/Dienstherrin getroffen. Setzten Sie sich daher bitte mit Ihrer personalbetreuenden Stelle in Verbindung und schildern Sie dort den Sachverhalt. Dort werden Sie erfahren, ob Sie neben der Beamtenpension ab Erreichen der Regelaltersgrenze noch einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben werden oder ob der Anspruch für Sie nicht zur Auszahlung kommen wird.
Für Beamte gilt das Beamtenversorgungsgesetz, hier vermutlich der § 55 ( http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html )
Wenn ich das richtig verstehe, werden Renten voll auf die Pension angerechnet, sobald die Höchstgrenze erreicht wird.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.