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Experten-Antwort

Minijob - Aufstockung - Penison

von the-blue-cloud23.05.2015 | 09:27
1130 Ansichten
4 Antworten
ein vorzeitig pensionierter Bundesbeamter mit Höchstpension + Behinderung > 49 GDB, wird vom 63-65. Lj. einen Minijob verrichten. Es stellt sich die Frage, ob er auf die aufgestockten Beiträge verzichten soll. Da die Wartezeit für eine Altersrenten mit 65 Jahren plus x Monte erfüllt ist, könnte sich die Rente (geschätzt ca. 200 €) um die Minijobzeiten aus diesen 2 Jahren geringfügig erhöhen. Werden diese Beiträge auf die Pension auch 1:1 angerechnet? Falls ja, wäre eine Aufstockung nicht sinnvoll.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.05.2015 | 11:16

Hallo The-blue-cloud,

Die Entscheidung, in wie weit die Regelaltersrente auf die Pension angerechnet wird von Ihrem/r Dienstherr/Dienstherrin getroffen. Setzten Sie sich daher bitte mit Ihrer personalbetreuenden Stelle in Verbindung und schildern Sie dort den Sachverhalt. Dort werden Sie erfahren, ob Sie neben der Beamtenpension ab Erreichen der Regelaltersgrenze noch einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben werden oder ob der Anspruch für Sie nicht zur Auszahlung kommen wird.

3 Antworten

Andr*asam 23.05.2015 | 11:33
Für Beamte gilt das Beamtenversorgungsgesetz, hier vermutlich der § 55 ( http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html… ) Wenn ich das richtig verstehe, werden Renten voll auf die Pension angerechnet, sobald die Höchstgrenze erreicht wird.
W*lfgangam 23.05.2015 | 13:41
Andr*as schrieb

Für Beamte gilt das Beamtenversorgungsgesetz, hier vermutlich der § 55 ( http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html )

Wenn ich das richtig verstehe, werden Renten voll auf die Pension angerechnet, sobald die Höchstgrenze erreicht wird.

Hallo Andr*as, ja und nein. Es gibt Regelungen in den Versorgungsgesetzen, dass unter Ausklammerung spezieller (Renten)Zeiten - damit Absenkung des Versorgungssatzes - die Rente parallel zur Pension möglich ist. Soweit der max. Versorgungssatz weit überschritten, wunderbar - die Absenkung fällt kaum/gar nicht ins Gewicht und die Rente kommt voll dazu. Ist zumindest in der Beamtenversorgung in Nds. So: § 66 Abs. 9 NbeamtVG: http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/9gj/page/bsvorisprod.ps… ...andere (Länder)Versorgungsgesetze müsste man nachlesen, bzw. den Dienstherren fragen. Ggf. ist eine Proberechnung (vom Dienstherren!) vor dieser Entscheidung einzuholen, die Frist zu Möglichkeit beträgt 3 Monate nach Versorgungsfestsetzung. Gruß w. PS: und natürlich sollte er auf die Aufstockung verzichten. Nur um die Rente bei 2 Jahren Minijob um gerade mal 2 EUR mtl. mit seinem Eigenbeitrag zu erhöhen, lässt er sich 400 EUR abziehen?!
KSCam 23.05.2015 | 13:08
Ob und was von der Rente auf die Pension angerechnet wird, soll sich dieser Beamte bei seinem ehem. Dienstherrn erkundigen. Ansonsten würde er bei 2 Jahren, in denen er 3,7% Eigenanteil bezahlt, etwa 400 € bezahlen und durch diese ernorme Summe seine Monatsrente um knapp 2 € erhöhen. Wenn er weniger als 450E bekommt sind die Zahlen geringer, das Verhältnis jedoch gleich. Was er macht dürfte angesichts dieser enormen Beträge schnurz piep egal sein. Die Auswirkung auf seine finanzielle Gesamtsituation ist also sehr, sehr gering. Er soll halt würfeln und sich dann so oder so entscheiden.
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