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Experten-Antwort

Minijob bei Arbeitslosigkeit im letzten Jahr vor der Rente

von Müri26.03.2025 | 12:03
147 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag. Ich bin in der passiven Altersteilzeit und könnte mit meiner unbefristeten Schwerbehinderung zum 01.04.26 eine vorgezogene Rente beantragen. Dann hätte ich aber dauerhaft 3,6% Abzüge. Die Überlegung ist, ob es besser ist noch 1 Jahr in die Arbeitslosigkeit zu gehen… Da ich seit langem einen Minijob habe und den auch die nächsten Jahre ausüben möchte, (ich habe auf die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung nicht verzichtet) wird der Verdienst angerechnet? Ist Rentenabschlag dann nach dem Jahr hinfällig? Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.03.2025 | 12:06

Hallo Müri,

 

eine Arbeitslosigkeit im Anschluss an den Altersteilzeitvertrag kann sich unter Umständen sehr nachteilig auswirken. Hier sollten Sie vorher mit dem Arbeitgeber Rücksprache halten. 

 

Bezüglich der Auswirkungen auf die Rentenanwartschaften empfehlen wir eine individuelle Rentenberatung, da allgemeine Aussagen hier für einen derart konkreten Fall nicht ausreichen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

2 Antworten

Falscher Adressatam 26.03.2025 | 12:31
Das müssen Sie vor allem mit Ihrem Arbeitgeber klären (ggf. ATZ-Vertrag prüfen) und natürlich, ob die Agentur für Arbeit da mitspielt oder nicht (ist nämlich nicht generell sicher, das ALG1-Anspruch noch besteht). Der DRV ist es egal, wann Sie Ihre Altersrente beantragen. Wenn Sie die Rente erst ein Jahr später beantragen, dann fallen diese 3,6 Prozent Abzug natürlich nicht mehr an.
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