Hallo Alice Gross,
wie sich ein Minijob auf das Krankengeld auswirken würde, kann ich Ihnen hier im Forum der Rentenversicherung nicht beantworten. Für die aktuell laufende Prüfung des Rentenanspruchs hat eine Tätigkeit natürlich insoweit Einfluss, als sich dadurch Rückschlüsse ergeben könnten, in welchem Umfang Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen noch tätig sein können. Sie müssten die Aufnahme einer Beschäftigung also in jedem Fall Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Von den Sozialmedizinern Ihres Rententrägers wird dann anhand aller Umstände, insbesondere der medizinischen Unterlagen und ggf. auch anhand eines Gutachtens geprüft, ob Sie nicht mehr in der Lage sind, eine Tätigkeit von mindestens 3 Stunden/Tag (volle Erwerbsminderung) oder zwar über 3 aber nicht mehr 6 Stunden/Tag (teilweise Erwerbsminderung) auszuüben.