Es gehört zu Ihren Mitwirkungspflichten die Aufnahme einer Beschäftigung Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Dies gilt auch für Minijobs. Unabhängig hiervon erhält der Sachbearbeiter normalerweise eine Meldung aufgrund der Anmeldung bei der Minijobzentrale. Da Minijobs generell als nicht rentenschädlich anzusehen sind, wird sich im Ergebnis allerdings sowieso nichts ändern.