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Minijob bei Umschulung in einem Bildungswerk

von M.V.26.01.2012 | 19:56
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2 Antworten

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Guten Tag, ich absolviere gerade eine Umschulung in einem Berufsbildungswerk. Nun da ich alleinlebend bin und am Wochenende keinerlei Verpflichtungen habe, würde ich gerne einen meinem Körper entsprechenden Minijob ausüben, welche nur für 3-4 Stunden pro Tag und leichte Arbeit enthällt. Meine Frage darf ich das, die arbeitgeberin würde mich bei der Knappschafft anmelden wollen? Oder ist es grundsätzlich untersagt? Wieviel dürfte man, wenn ja, ohne Anrechnung dann verdienen? Würde es bei den paar Stunden schon zu viel sein? Über eine Antwort von einem Fachmann wäre ich sehr dankbar. Einen herzlichen Gruss M.V.

2 Antworten

Keine Ahnungam 27.01.2012 | 07:04
Wenn sich die Nebentätigkeit nicht negativ auf die Umschulung auswirkt, ist eine Ausübung grundsätzlich möglich. Das im Rahmen eines Minijobs erzielte Arbeitsentgelt bis 400,00 Euro wird nicht auf das Übergangsgeld angerechnet.
M.V.am 27.01.2012 | 18:41
Das finde ich super und bedanke mich für die Antworten . Einen herzlichen Gruss M.V.
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