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MiniJob bei voller Erwerbsminderungsrente

von Michael01.10.2022 | 14:59
4506 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich möchte aus finanziellen Gründen einen Minijob annehmen. Als Erwerbsminderungsrentenbezieher möchte ich gerne wissen: 1. wieviel Stunden darf ich am Tag arbeiten 2. wieviel darf ich verdienen

12 Antworten

Melliam 01.10.2022 | 17:10
2,59 h/Tag 520 Euro/Monat Sie können auch viel mehr verdienen, in diesem Jahr wird alles, was 6300 € übersteigt, auf die Rente angerechnet zu 40 %. Dann ist es aber kein Mini - Job mehr.
Brailleam 01.10.2022 | 23:22
Mathematisch sind 2:59 zwar weniger als 3:00 aber dennoch dünnes Eis. Nur eine einzige, lausige Minute mehr...wem will man das verkaufen, dass man 2:59 schafft, aber 3:00 nicht?! Echter unter 3 Stunden wären bspw. 2:30.
Schadeam 01.10.2022 | 22:04
Beim Minijob ist die Obergrenze 520 € und da Mindestlohn zu beachten ist sind das Maximal 10 Wochenstunden, bei 24€ Stundenlohn nur 5.
Lenny555am 02.10.2022 | 13:13
Hallo zusammen. Zwei Fragen hätte ich: 1. zählt bei der Formulierung "bis zu 3h" eine eventuelle Pause von 15 Minuten mit? Also ich schreibe 3h auf, erhalte aber eine bezahlte Pause von 15 min. Bedeutet ich arbeite unter 3h. 2. Die Neuregelung der Hinzuverdienstgrenze für VollErwerbsminderungsrentner ab 1.1.2023 sieht eine neue Zuverdienstgrenze von z. Z ca. 17000€ vor. Da die h Anzahl pro Tag bei unter 3h bleibt, wirkt sich das doch nur positiv aus wenn auch der hLohn deutl. Über 12€ liegt. (650€/mtl. bei 2,75h/tgl/5TW) =7800€ ≠ 17000€ Dadurch wird die Grenze von Minijob 520€ schnell überschritten. Welche Beschäftigungsverhältinisse sind denn dann erlaubt oder möglich? Mehrere Minijobs? Midijob?Teilzeit? Die Logik der Erhöhung erschließt sich mir nicht ganz.
KSCam 02.10.2022 | 14:47
Wenn das ab 01.01.23 gilt ist alles "unschädlich" sofern die tägliche Arbeitszeit unter 3 Stunden liegt. Solange ein "Mindestlöhner" 10 Wochenstunden arbeitet (z.B. 5 mal 2 h), erreicht er im Monat die Grneze von 520 - und es ist ein Minijob. Bei mehr Stunden (also 11, 12 oder 14 in der Woche) und bei höheren Stundensätzen, wird die Minijobgrenze überschritten und es liegt dann eben eine "erlaubte" Versicherungspflichtige Beschäftigung vor, aus der SV Beiträge und (höchstwahrscheinlich Steuern anfallen. Ist doch gar nicht sooo kompliziert. Die Logig liegt wohl darin, dass nach den alten Grenzen jemand der seine Arbeit für 50 € pro Stunde "verkaufen" kann, nach den heutigen Regeln nur 10 Stunden im Monat "erlaubt" arbeiten könnte.
Lenny555am 02.10.2022 | 16:34
Im Klartext : In strukturschwachen Regionen wo bei Minijobs sowieso nur Mindestlohn gezahlt wird bleibt also alles beim alten. Hier gibt es keine Minijob mit 30 Euro /h. Selbst bei 15€ macht das 650€/mtl (4x2,5hx52x15/12=650€) bei Midijob minus 80€=570€ Es würde ja schon helfen wenn es heißen würde "bis zu 3h" und nicht "unter 3h"
Lenny555am 02.10.2022 | 17:39
Du machst einem echt Mut. ;-) Nee, im Ernst mehr wie 2,5h geht nicht mehr. Und nur im Sitzen. Und jetzt knallen auch noch die Kosten durch die Decke. Und das auch nur weil ich sonst Privatinsolvenz anmelden müsste. Nur kann ich mir die Jobs nicht aussuchen. Bis zur Auszahlung meiner betr. Altersversorgung muss ich noch 4Jahre warten. Falls ich soweit komme.
Madam 02.10.2022 | 16:55
Immer dran denken der Job ist meldeflichtig bei der DRV Außerdem aufpassen....könnte auch mal ein Grund für eine Überprüfung der Rente sein....
Abschlägeam 02.10.2022 | 17:58
Zitat von Lenny555 anzeigenausblenden
Dann also den jetzt bestmöglichst gut dotierten Job wählen, der in der Region dazu passend zur gesundheitlichen Möglichkeit geboten wird, auch wenn er sich dann 'Midijob' nennt, denn wenn bisher noch gar nichts zur EM-Rente hinzuverdient wurde, sind ja noch 6.300,00 Freibetrag 'über' (Das ist ein Kalenderjahrbetrag). Und wenn dann tatsächlich ab 01.01.23 dieser 'Midijob' immer noch vorhanden ist, dann wäre doch mit dem 'neuen Freibetrag' von rd. 17.000,00 EUR (auch Kalenderjahr) immer noch alles paletti.
-am 02.10.2022 | 19:04
Aller Wahrscheinlichkeit sind die Fragen nur theoretisch, denn mit Status voll EMRentner und weniger als 3 Stunden täglich wirst du keinen Job finden.
-am 04.10.2022 | 10:00
Guten Tag Michael, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, beträgt Ihr tägliches Restleistungsvermögen unter 3 Stunden. Sofern Sie mehr arbeiten, könnten dies Ihren Rentenanspruch gefährden. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt in diesem Jahr 6300 Euro. Zu beachten ist, dass es sich bei der Hinzuverdienstgrenze um eine kalenderjährliche Grenze handelt, d.h. sie gilt vom Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme bis zum Ende des Kalenderjahres (in diesem Jahr also bis 31.12.2022). Wird diese Grenze überschritten, wird Ihr Hinzuverdienst angerechnet und die Erwerbsminderungsrente gekürzt. Weitere Informationene finden Sie in dieser Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Ab dem Jahr 2023 ist eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze beabsichtigt. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht beendet. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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