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Minijob Betriebliche Altersvorsorge

von Jana11.10.2007 | 09:31
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag an das Expertenforum! Ich weiß nicht genau ob das überhaupt ein Thema ist, für das sie zuständig sind, aber ich weiß nicht genau an wen ich mich wenden könnte. Ich habe einen Minijob und verdiene 400€ jeden Monat. Ich möchte mich jetzt gerne privat Rentenversichern. Jetzt habe ich mit einer Finanzberaterin gesprochen, die meinte, das eine betriebliche Rentenversicherung am günstigsten wäre. Wenn mein Arbeitgeber auch einen Beitrag dazu leisten würde, kann man dann mehr als 400€ verdienen? (z.b. 400€ +50€ als Betriebliche Altersvorsorge) Da ich dann über die 400€ Grenze komme muß ich dann doch Sozialabgaben bezahlen, oder? Wenn das wirklich möglich ist, bis zu welchem Betrag kann ich in die private Altersvorsorge investieren? ich hoffe Sie können mir helfen Vielen Dank Jana W.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

1) Einen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben - per Gesetz - nur Arbeitnehmer, die auf Grund ihrer Beschäftigung bei einem Arbeitgeber, gegen den sich der Anspruch auf Entgeltumwandlung richten würde, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (§ 17 Abs. 1 BetrAVG). Nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Beschäftigte - wie z.B. geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte (die von der Möglichkeit des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit keinen Gebrauch gemacht haben) - besitzen demzufolge keinen originären Anspruch auf Entgeltumwandlung.

In der Praxis ist es aber nicht unüblich - so auch der Beitrag von user Wolfgang - dass es anderslautende tarivertragliche oder individ. arbeitsrechtliche Regelungen gibt.

Ob sich aber unter einem anderen Gesichtspunkt - der vollen Belastung mit Beiträgen zur Krankenkasse in der Auszahlungsphase - eine betriebliche AV überhaupt lohnt, könnte für ein nächstes Gespräch mit einem unabhängigen Finanzberater(u.a. auch Verbraucherschutzzentrale )ein interessantes Thema sein.

2) Wenn Sie als Minijoberin private AV betreiben wollen, so müssen Sie im Falle der Riester-Rente ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausüben - also gegenüber Ihrem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Derzeit wären dann von Ihnen selbst noch 4,9 % Aufstockungsbeiträge zu leisten (bei 400 Euro wären dies 19,60 Euro/Monat).

Um im Falle des Abschlusses eines Riester-Vertrages dann die volle staatliche Förderung (Zulagen bzw. Sonderausgabenabzug erhalten zu können) müsste Sie dann monatlich lediglich 5 Euro leisten. Derzeit erhalten Sie als Single ohne Kinder 114 Euro Zulage und im Falle von Kindern noch eine Kinderzulage von 138 Euro. Inwieweit bei einem Single Einkommen aus Minijob der zusätzliche Sonderausgabenabzug in Höhe von derzeit 1.575 Euro/Jahr steuerentlastende Auswirkungen zeigt wäre die Frage.

MfG

7 Antworten

wolfgangam 11.10.2007 | 10:45
Die Expertenauskunft ist unzutreffend. Und mit Verlaub: Bitte erklären Sie doch einem Ratsuchenden dann doch auch Ihren Verweis auf § 115 SGB IV. 1. Selbstverständlich können Sie eine Entgeltumwandlung auch unter Beibehaltung der Versicherungsfreiheit durchführen. Haben Sie keinen Rechtsanspruch, gilt es, den Arbeitgeber zu überzeugen (s. u. Hinweis an Experten). 2. Eine bAV bei einem 400 €-Job ist ein Klassiker bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen. Es wird eben nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet. Im Gegenteil: Zusätzlich zu dem Arbeitsentgelt / Arbeitslohn von 400 € gewährt der Arbeitgeber (Ehegatte) eine arbeitgeberfinanzierte bAV über eine Direktversicherung oder Pensionskasse. Die Beitragszahlung ist steuer- und sozialabgabenfrei, so dass die augenscheinliche Überschreitung der 400 €-Grenze keine Auswirkung auf den Mini-Job hat. 3. Anders als bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen erkennt die Finanzverwaltung und die DRV-Bund eine Beitragszahlung in die bAV bei fremden Arbeitnehmern von bis zu 2.520 € im Jahr an, ohne das die Versicherungsfreiheit des 400 €-Jobs verloren geht. Der Arbeitgeber kann also 4.800 € Arbeitslohn (versicherungsfrei) auf Mini-Job-Basis auszahlen und zusätzlich 2.520 € einer bAV (Direktversicherung od. Pensionskasse) zuführen. Oder - um Ihre Frage zu beantworten - 400 € verdienen und 50 € zusätzlich in die bAV zahlen. 4. Bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen (oder nahen Verwandten) prüft die Finanzverwaltung, ob eine zusätzliche Beitragszahlung in eine bAV der Höhe nach angemessen ist. Deshalb ist in diesen Fällen etwas vorsichtiger zu agieren Steteureberater einschalten!!!). Selbstverständlich muss geprüft werden, ob eine solche Sache in Ihrem Fall sinnvoll ist. Insbesondere eine Entgeltumwandlung halte ich in den meisten Fällen für wenig attraktiv. Als arbeitgeberfinanzierte Variante halte ich diese Vorgehensweise aber in vielen Fällen sowohl für Arbeitgeber als auch für viele Arbeitnehmer durchaus interessant. Leider ist es schwer in diesem Segment gute Berater zu finden. Aber sicherlich ist da die Verbraucherzentrale keine erste Wahl. Bitte: Ignorieren Sie den Hinweis, Ihre Ansprüche aus der gesetzlichen RV würden sich mindern. Sie haben aus dem 400 €-Job nach Ihren Ausführungen ohnehin keine Ansprüche aus dieser "Versicherung". @ Experte: Siehe SUMMA SUMMARUM 2 / 2006 "... Bei Arbeitnehmern, die von vornherein wegen geringfügiger Entlohnung versicherungsfrei sind, sind Entgeltumwandlungen zu Gunsten einer bAV also von der (freiwilligen) Bereitschaft des Arbeitgebers abhängig..." Ich würde mir wünschen, wenn Sie keine Ängste schüren, sondern objektiv aufklären.
Schiko.am 11.10.2007 | 11:02
Wenn sie alleinstehend und arbeitnehmer sind bekommen sie doch jährlich auch eine lohnsteuerkarte zugesandt. Was machen sie eigentlich mit dieser? Üben sie eine hauptbeschäftigung aus erhält doch dieser arbeitgeber die steuerkarte. Üben sie eine zweite beschäftigung aus und verdienen sie zusärtlich meinetwegen 500 euro dazu erhält dieser AG. eine steuerkarte mit der klasse VI. Neben der steuer sind auch sozialabgaben abzuführen. Als zweitjob- vermutlich neben der hauptbeschäf- tigung- - verdienen sie sich noch 400 brutto für netto hinzu. Der AG. führt insgesamt aus euro 400 30%= 120 €. abgaben einschliesslich 2% steuer an die mini- zentrale ab. Bei nur 300 monatlich eben die 30% und damit 90 euro monatlich. Werden aber monatlich auch nur brutto 401 bezahlt geht der status des minijob verloren. Der arbeitegeber rechnet nach vorgelegter steuerkarte ab, annalog der hauptbeschäftigung. Dieser verdienst wird im gegensatz zum minijob auch in der steuererklärung bei ihnen mit einbezogen. Der klassische minijob ist für steuereinsparung durch steuerfreie beträge ungeeignet, zahlt doch nur der AG. die beiträge. Wieviel sie in eine private altersversorgung investieren wollen können sie selbst entscheiden, steuersparende verrechnungsmöglichkeiten bietet die hauptbeschäftigung. Es könnte ja auch die riesterrente sein, besonders aber lohnend bei geringen verdienst und vielen kinderzulagen. Bei abschluss in 2008 sind aus dem jahresbrutto(ohne mini- job) 4% aus dem jahresbrutto 2007 fällig, wenn sie die volle staatliche zulage für sich von €. 154 erhalten wollen Der maximale sonderausgabenabzug erhöht sich in 2008 auf 2.100, der sich daraus ergebende steuervorteil wird um die zulage von 154 euro gekürzt. Mit freundlichen Grüßen.
wolfgangam 11.10.2007 | 12:11
Interessant, dass alle nunmehr meinen, Jana sei alleinstehend. Hat sie das erwähnt? Deshalb nochmals: Eine bAV bei einem Mini-Job kann interssant sein. Trotz Mini-Job kann - Jana ist vielleicht verheiratet - der Granzsteuersatz bei Splittingtabelle erreicht sein. Spekulation über Spekulation. Deshalb: Eine seriöse Beratung ist in diesen Fällen wichtig. Nicht umsonst meinerseits der Hinweis, dass diese Variante insbsondere bei Ehegatten-Arbeitsverhälnissen anzutreffen ist: Nur - oberflächlich skizziert: 400 € = Betriebsausgaben Arbeitgeber-Ehegatte (also ESt-Ersparnis Grenzsteuersatz rd. 40% + Gewerbesteuerersparnis) 400 € Beitragspflichtig bei Knappschaft nur 30% Bei Aufstockung auf 400 € und 210 € bAV: 610 € = Betriebsausgaben Arbeitgeber-Ehegatte (also ESt-Ersparnis Grenzsteuersatz rd. 40% + Gewerbesteuerersparnis) Aber nur 400 € beitragspflichtig bei Knappschaft. Weiterhin: Hier sind viele Mandanten privat krankenversichert. Das GKV-Mondernisierungsgesetz interessiert also nicht. @ Experte: Sie haben Recht, Entgeltpunkte werden erworben. Nennen Sie mal einen Monatsbetrag, der die Mehr-Rente in € verdeutlicht. Dann kann ich auch sagen, es gibt nicht mehr, oder? Ich glaube aber, nach all diesen Erläuterungen ist Jana mehr verwirrkt als vorher.
janaam 11.10.2007 | 13:37
Hallo alle zusammen! Hätte ja nicht gedacht so eine Lawine loszulösen. Um alle Unklarheiten zu beseitigen: Ich bin verheiratet (39Jahre alt) und habe 2 Kinder und arbeite nicht bei meinem Mann in dessen Firma. Mein Mann ist nicht selbstständig und ist gesetzlich Krankenversichert. Auch ist dieser 400€ Job meine einzige Arbeit. Eine Riester Rente habe ich auch schon (Vertrag an den meines Mannes gekoppelt, Mittelbar zulageberechtigt) Aus den ganzen Aussagen schließe ich jetzt also, das es prinzipiell möglich ist, bis zu einem zusätzlichen Betrag von 2520€ (zu den 4800€) in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren, ohne versicherungspflichtig zu werden. Dieses ist aber nur noch bis zum Ende 2008 möglich. Bedeutet das es ab 2009 gar nicht mehr als 400€ sein dürfen, oder bezieht sich das dann auf neu abgeschlossene Verträge? Wenn dieses ab 2009 nicht mehr möglich ist, macht es keinen Sinn jetzt noch so einen Vertrag abzuschließen. Dann habe ich nicht genau verstanden, ob eine Betriebliche Altervorsorge für mich überhaupt Sinn macht??? Welche Form der Altersvorsorge würde sich bei mir denn anbieten. Bin mir bei den angeblich unabhängigen Finanzberatern nicht so ganz sicher, ob sie wirklich so unabhängig sind. In meinem Fall war es eine Beraterin vom MLP, die einen Vortrag bei der VHS abgehalten hat und sich empfohlen hat eine individuelle Einzelberatung zu machen. Vielen Dank nochmal für die vielen Antworten Jana W.
wolfgangam 11.10.2007 | 14:54
Richtig: Es kann ein zusätzlicher Beitrag von 2.520 € in die betriebliche AV investiert werden, ohne das Sie versicherungspflichtig werden. Dieses auch über 2008 hinaus! Beraten im Forum ist schwierig. Ich würde diesen Weg durchaus in Erwägung ziehen, wenn der Beitrag ausschließlich vom Arbeitgeber zusätzlich zu den 400 € gezahlt wird. Denn immerhin ist das wie zusätzliches Gehalt. Einzelvertraglich sofortige Unverfallbarkeit vereinbaren!Andere Alternative: Einen anderen steuer- und sozialversicherungsfreien Weg der zusätzlichen Entlohnung finden und privat (ungefördert) sparen / vorsorgen. Die Unabhängigkeit eines auf Provisionsbasis arbeitender Handelsverterters haben Sie zu Recht in Frage gestellt. Erkundigen Sie sich ggf. nach dem Preis eines unabhängigen Renten- / Versicherungsberaters. Diese vermitteln keine Produkte und arbeiten nicht auf Provisionsbasis.
Janaam 11.10.2007 | 17:19
Hallo Wolfgang! Wo bekomme ich Adressen für einen unabhängigen Berater. Wenn das hier so nicht möglich ist, hier meine Email Adresse: adweerts@gmx.de
wolfgangam 12.10.2007 | 09:23
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