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Experten-Antwort

Minijob bis zur Erfüllung der 45 Jahre?

von Paul31.10.2019 | 12:44
287 Ansichten
10 Antworten
Mal angenommen jemand arbeitet bis 60, bekommt dann zwei Jahre Alg1 und geht dann bis zur Erreichen der Rente nach 45 Jahren in einen Minijob mit freiwilligen Beitragszahlungen Frage 1: wird dann die Alg1 mit gerechnet Frage 2: kann man die 45 Jahre überhaupt mit einen Minijob so erreichen? Frage 3: Bei Abi/Bundewehr und Studienzeit wird das alles mitgerechnet zu den 45 Jahren? Und wenn ja, ab wann, ab 17 oder ab 18 oder wie genau?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.10.2019 | 13:48

Hallo User Paul,

wie User Senf-dazu Ihnen bereits geschildert hat, welche Zeiten für die Wartezeit von 45 Jahren dazuzählen oder nicht, ist weiteres nicht hinzuzufügen. Falls Sie eine konkrete Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

9 Antworten

senf-dazuam 31.10.2019 | 12:49
https://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Gesetzliche-Rentenversicheru… - Minijob zählt dazu (wenn versicherungspflichtig!) - Bundeswehr zählt dazu - Arbeitslosigkeit zählt dazu ... wenn nicht in den beiden Jahren vor Rentenbeginn ... wenn nicht Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers vorlag - Schule/Studium zählt nicht dazu I.d.R. wird es mit einem (längeren) Studium schwierig werden, die 45 Jahre zu erfüllen ...
Paulam 31.10.2019 | 16:29
Doch eine Frage hätte ich noch: wieviel Monate muss man nach dem Bezug von Alg1 gearbeitet haben, damit das Alg1 nicht als „direkt vor der Rente“ gilt? Reicht theoretisch ein einziger Monat?
Berateram 31.10.2019 | 16:53
Paul schrieb

Doch eine Frage hätte ich noch: wieviel Monate muss man nach dem Bezug von Alg1 gearbeitet haben, damit das Alg1 nicht als „direkt vor der Rente“ gilt? Reicht theoretisch ein einziger Monat?

Die letzten 24 Monate Arbeitslosengeld 1-Bezug vor dem Erreichen der Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte zählen nicht mit zu den 45 Beitragsjahren.
KSCam 31.10.2019 | 17:01
....oder anders ausgedrükt: Wenn die AR für besonders langjährig Versicherte am 01.11.2021 beginnt, zählen ALG 1 Zeiten in der Zeit vom 01.11.2019 - 31.10,2021 (=die letzten 2 Jahre) nicht mit wenn es um 45 Jahre geht - Ausnahme: komplette Betriebsaufgabe.....
Paulam 31.10.2019 | 17:05
Dann hab ich mich falsch ausgedrückt: es soll nach dem Alg1 noch mal sozialversicherungspflichtig gearbeitet werden, etwa 1 jahr. Dann ist der Alg1 Bezug doch gar nicht mehr „vor der Rente“ dann wurde vor der Rente direkt gearbeitet. Dann muss doch das Alg1 mitberücksichtigt werde, oder nicht?
Paulam 31.10.2019 | 17:09
Noch genauer: Es wurde von 17-59 gearbeitet Von 59-61 Alg1 bezogen Von 61-62/63 soll mindestens noch gearbeitet werden ( bis die 45 Jahre voll sind) Von 63-64 evtl noch mal Alg1 (?) 64 Rente nach 45 Jahren Das Alg1 im Alter von 59-61, das wird doch in jeden Fall mitgerechnet? Oder nicht?
KSCam 31.10.2019 | 18:38
Ja wird mitgezählt, wenn die Rente mit 64 beginnt liegt die Arbeitslosigkeit, die mit 61 endet nicht in den 2 Jahren vor 64. War doch genau mein Beispiel von vorhin.....:)
KSCam 31.10.2019 | 18:40
...und die Alo Zeit von 63 bis 64 zählt nicht mit....
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