Hallo User Paul,
wie User Senf-dazu Ihnen bereits geschildert hat, welche Zeiten für die Wartezeit von 45 Jahren dazuzählen oder nicht, ist weiteres nicht hinzuzufügen. Falls Sie eine konkrete Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
https://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Gesetzliche-Rentenversicherung/Fragen-und-Antworten-Rente-ab-63/welche-zeiten-zaehlen-zu-45-beitragsjahren.html
- Minijob zählt dazu (wenn versicherungspflichtig!)
- Bundeswehr zählt dazu
- Arbeitslosigkeit zählt dazu ... wenn nicht in den beiden Jahren vor Rentenbeginn ... wenn nicht Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers vorlag
- Schule/Studium zählt nicht dazu
I.d.R. wird es mit einem (längeren) Studium schwierig werden, die 45 Jahre zu erfüllen ...
Doch eine Frage hätte ich noch: wieviel Monate muss man nach dem Bezug von Alg1 gearbeitet haben, damit das Alg1 nicht als „direkt vor der Rente“ gilt? Reicht theoretisch ein einziger Monat?
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