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Minijob Bruttoentgeldumwandlung

von Annic16.09.2009 | 13:26
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Arbeitgeber hat ein Infoblatt zur Minijob-Rente verteilt.Demzufolge könnte ich 2592 € im Jahr Steuer und Sozialversicherungsfrei zu meinen 400 € im Monat dazu verdienen und in die Zusatzversorgungskasse abführen. Also 216 € im Monat mehr Gehalt. Mein Arbeitgeber bezahlt auf meinen Lohn bisher 13% Krankenversicherung, 15% Rentenversicherung und 2% Pauschsteuer.Muß er diese Sozialversicherungsbeiträge auch auf die 216€ entrichten oder bezeiht sich die Sozialabgabenfreiheit auch auf ihn? Eine andere Frage bezieht sich auf die Besteuerung. Mein Mann und ich machen zusammen den Lohnsteuerjahresausgleich. Sind die Beträge von 2592 € steuer-und sozialversicherungsfrei und 1800 € Steuerfrei pro Person zu sehen oder muß das zwischen un beiden aufgeteilt werden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Am Besten lassen Sie sich die Sache mit der Entgeltumwandlung noch mal von Ihrem Arbeitgeber erklären.

Soviel zu Ihrer Kenntnis vorab:

Eine Entgeltumwandlung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer auf einen bestimmten Teil seines vereinbarten Gehalts für künftig zu erbringende Arbeit verzichtet und dieser Teil vom Arbeitgeber für betriebliche Altersversorgung verwendet wird.

Im Rahmen der Entgeltumwandlung können so im Jahr 2009 bis zu 2.592,- € steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden. Seit dem Jahr 2005 können bei Zusagen zur betrieblichen Altersvorsorge noch einmal weitere 1.800,-€ jährlich steuerfrei umgewandelt werden.

Ihren Angaben zu Folge üben Sie eine geringfügige Beschäftigung aus. Kennzeichen dieser Beschäftigung ist es, dass im Wesentlichen Beiträge zur Sozialversicherung vom Arbeitgeber getragen werden. Sie haben allerdings die Möglichkeit auf die gesetzlich bestehende Versicherungsfreiheit zu verzichten und den Minijob aufzustocken. Dies kann Ihnen Vorteile bei der Rente bringen.

Grundsätzlich ist es so, dass bei einer Entgeltumwandlung auch der Arbeitgeber Rentenbeiträge spart und durch die Reduzierung des Entgelts geringere Rentenanwartschaften Ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben werden. Andererseits entsteht ein neuer Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorgeleistung.

Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Dabei erhalten Sie zum Einen Auskunft über Ihre momentane Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, andererseits können Ihnen möglicherweise Hilfen geboten werden Ihren Versicherungsschutz zu optimieren. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

3 Antworten

F U Nam 16.09.2009 | 14:54
Hallo Annic, sofern aus der Beschäftigung regelmäßig mehr als 400 € im Monat als Lohn oder Gehalt erzielt wird, handelt es sich nicht mehr um einen sogenannten "Minijob". Was in der Broschüre mit ihrer Aussage gemeint ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ggf. sollten Sie mal eine Auskunfts- und Beratungsstelle in ihrer Nähe aufsuchen und sich dort beraten lassen. Des weiteren werden hier keine Antworten über steurerliche Betrachtungen erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Finanzamt oder ihren Steuerberater.
...am 16.09.2009 | 15:17
Bei der Entgeltumwandlung wird das eigentliche Brutto-Gehalt verringert und diese Beträge in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt. Diese Beiträge sind sozialversicherungsfrei. Wenn nach Entgeltumwandlung ein Brutto von max. 400Euro mtl. übrig bleibt, ist dies natürlich als Minijob zu bewerten.
Schiko.am 16.09.2009 | 22:36
Bin ja nur ein kleiner Steuerfloh, bei Ihrer Mitteilung kann irgend etwas nicht stimmen. Resultierend aus Euro 64.800 Bemessungsgrenze in 2009 können Sie 4%, dies sind 2592 im Jahr begünstigt als Direktversicherung etc. anlegen und noch zusätzlich 1800 jährlich. Dies kann auch Ihre Frau als berufstätige in Anspruch nehmen. Unverständlich, dass der AG. auf Ihren Lohn 30% Abgaben abführt,es sei, neben normalen Verdienst üben Sie noch zusätzlich einen 400 Eurojob aus, tangiert Sie dies nicht, der AG, führt die erwähnten 30% ab, steuermässig hat dies mit Ihnen nichts zu tun. Mir scheint, hier sind detallierte Angaben noch notwendig. Nochmals, es wird nicht aufgeteilt, jeder kann dies beanspruchen ,wenn ein Arbeitsverhältnis besteht. Mit freundlichen Grüßen.
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