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Minijob- die zwei % Steuer können doch abgewälzt werden.

von Schiko.29.09.2008 | 12:48
1049 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Minijob, habe heute das schon vor längerer zeit aus- geliehene heftchen"Minijobs" Knappschaft Bahn See zurückbekommen. In dieser gelb/orangen broschüre entnehme ich auf seite 28 unter 4. Steuerrecht folgendes. Das Arbeitsentgelt von Minijobbern ist stets steuerpflichtig. Die Lohnsteuer kann pauschal oder nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte erhoben werden. Im Falle der pauschalen Besteuerung ist der Arbeitgeber Steuerschuldner. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit. die Steuer auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Hoffe , dass nunmehr aus ungläubigen gläubige werden. Kapitel 175 Vers 18. Mit freundlichen Grüßen.

6 Antworten

Schiko.am 29.09.2008 | 13:00
Macht Ihnen das eigentlich Spaß?
Schiko.am 29.09.2008 | 13:02
Ja, sie namensfälscher.
Schiko.am 29.09.2008 | 16:45
Bitte unterlassen Sie Ihre Namensfälschung. Ich bin in diesem Forum schon sehr lange. Oder haben Sie einen labilen Geist?
@Redaktionam 29.09.2008 | 17:25
Zickenkrieg. Bitte löschen.
@----------------------------am 30.09.2008 | 07:16
Da kann auf der Anwaltsseite stehen was will, schauen Sie bitte auf den Internet-Seiten der Minijob-Zentrale (=Einzugsstelle für die Pauschalbeiträge). Da steht genau das was Schiko auch geschrieben hat. Wenn ich mir anschaue, welche Anwälte sich Fachanwälte für Sozialrecht schimpfen und dann bei Gericht das Gesetz erklärt bekommen müssen... Da wundert mich gar nix!
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