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Minijob + EMRT + Unfallrente

von Swen07.01.2020 | 09:56
103 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann ich bei Erhalt einer EMRT und einer Unfallrente der BG einen Minijob (6300 EUR/Jahr) abzugsfrei ausüben. Gilt dieses unabhängig von der Art der EMRT (teilweise oder volle Erwerbsminderung) oder werden da Unterschiede gemacht? Meiner Meinung nach müsste das ja egal sein oder? Ein gesundes neues Jahr. Grüße, Swen

3 Antworten

Sicheram 07.01.2020 | 11:27
Das Sie nur die finazielle Seite betrachten, ist Ihnen zu raten sich Ihr Vorhaben von der zuständigen RV schriftlich bestätigen zu lassen. Denn es kann sogar eine Arbeitsaufnahme ohne dabei etwas zu verdienen, zum Wegfall einer EM-Rente führen.
-am 07.01.2020 | 13:27
Hallo Swen, was die Rentenhöhe betrifft, können Sie grundsätzlich sowohl bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung als auch bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zu 6.300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne das die Rente gekürzt wird. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt sogar eine höhere Hinzuverdienstgrenze, die individuell ermittelt wird. Bitte teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger mit, wenn Sie beabsichtigen, neben der Rente eine Beschäftigung aufzunehmen. Renten wegen Erwerbsminderung werden gezahlt, weil gesundheitliche Einschränkungen vorliegen. Es ist daher möglich, dass geprüft wird, ob Sie weiterhin erwerbsgemindert sind. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Swenam 07.01.2020 | 14:11
Ja, Danke. Das hilft mir weiter. :) Grüße, Swen
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