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Experten-Antwort

Minijob / EWR

von Unsicher05.08.2015 | 11:01
1771 Ansichten
6 Antworten
Irgenwann möchte ich trotz derzeitger psychisch begründeter EWR wieder wagen beruflich zu beginnen. meine frage ist, wäre ich verpflichtet einen potentiellen arbeitgeber bei einem minijob auf meine EWrentenstatus zu informieren. ich möchte es eigentlich nicht, weil es mir peinlich bleibt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.08.2015 | 13:43

Hallo Unsicher,

ob Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren müssen, dass Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist eine Frage des Arbeitsrechts.

Dies kann von uns im Forum zur Altersversorgung nicht beantwortet werden.

5 Antworten

Emmaam 05.08.2015 | 12:45
Sie werden den Arbeitgeber früher oder später darüber informieren müssen... Sie sind verpflichtet, die Aufnahme einer Tätigkeit (wenn auch nur geringfügig) der Rentenversicherung mitzuteilen. Daraufhin wird die Rentenversicherung eine Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers anfordern und spätestens dann wird er davon erfahren.
Unsicheram 05.08.2015 | 13:05
Dass ich verpflichtet wäre die Rentenversicherung zu informieren ist mit bekannt. Allerdings war mir eine Pflichtmitteilung des evtl. Arbeitgebers über meinen Rentenstatus nicht bekannt.
Schorscham 05.08.2015 | 13:46
Warum ist Ihnen Ihr Rentenbezug denn peinlich? Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass viele Arbeitgeber ganz gezielt nach "(Früh)Rentnern" suchen, weil sie sie für zuverlässiger halten als beispielsweise JobCenter-Kunden. Sie müssen ja nicht unbedingt die wahren Gründe für Ihre Berentung nennen. Eine Verheimlichung trägt auch nicht gerade zu einem guten Vertrauensverhältnis bei.
Schadeam 05.08.2015 | 13:43
Das ist eine Frage des Arbeitsrechts und keine Rentenfrage. Wenn Sie vom AG nicht gefragt werden, brauchen Sie auch nichts davon sagen. Fragt er Sie, müssen Sie entscheiden ob Sie bei der Wahrheit bleiben oder lügen. Ob er es sonst woher erfährt? Kann sein, vielleicht.
Chefinam 06.08.2015 | 13:18
also, wenn Sie eine Frührente wegen psychischer Erkrankungen erhalten, dann kann man davon ausgegehn, dass Sie auch "angeknackst" sind. Nehmen wir mal folgendes Beispiel... Ein Mensch arbeitet im Kindergarten als Erzieher(in). Jetzt bekommt dieser Mensch, weil er mit Kindern einfach nicht mehr kann (ganz vereinfacht dargestellt) , eine EMR. Ist alles ok soweit. Einige Monate später, fühlt sich dieser Mensch gesundheitlich wieder soweit fit, dass er probieren möchte auf Minijobbasis zu arbeiten. Den Minijob möchte dieser Mensch an einer Grundschule (z.Bsp. in der Essenausgabe o.ä.) machen, sprich mit Kindern arbeiten. Sie können sich doch hier sicherlich vorstellen, dass es für den Arbeitgeber wichtig ist, dass eine Rente aufgrund der psychsichen Belastungen durch die Arbeit mit Kindern gezahlt wird, äußerst interessant sein dürfte. Also, was ich meine ist. Es kommt auf die Ursache Ihrer Erkrankung und der Tätigkeit an. Wenn Sie allerdings einen Minijob machen, der mit Ihrem Krankheitsbild überhaupt nix zu tun hat, dann können Sie es dem AG doch auch sagen. Alles Gute jedenfalls.
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