Hallo Neo,
eine Beschäftigung von unter 3 Stunden am Tag und einem Gehalt von unter 19.661,25 €/Brutto im Jahr ist für eine etwaige Erwerbsminderungsrente unbedenklich. Wie von Tim beschrieben sollten Sie dennoch der Rentenversicherung eine kurze Mitteilung hierüber zukommen lassen.
Sollte die Rente bewilligt werden, kann ansonsten eine Schätzung über die höhe des vsl. Jahresverdienstes angefordert werden, da dieser 19.661,25 € nicht übersteigen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Das ist prinzipiell unbedenklich.
Sie dürften sogar Vollzeit arbeiten, solange eine EM-Rente nicht bewilligt ist.
Das wäre allerdings unklug, weil das zu sehr ernsthaften Zweifeln an Ihrer Erwerbsminderung führen dürfte.
Ob diese 14 Stunden wöchentlich (und bei voller EM-Rente dann auch "unter 3 Stunden täglich") sich negativ auf Ihr Klageverfahren auswirken wird oder nicht, kann hier niemand wissen.
Formal-rechtlich nicht, aber auch ein Gericht wird es vermutlich irgendwie berücksichtigen, dass Sie dann im erlaubten Umfang noch einer Bedschäftigung nachgehen.
Sie können dann also vor Gericht nicht auftreten und sagen, dass Sie gar nicht mehr arbeiten können.
Das könnte durchaus eine Schwächung Ihrer Argumentationskette bedeuten, muss aber nicht.
Sie sollten das mit Ihrem Rechtsbeidstand besprechen.
Ich persönlich wurde während des Klageverfahrens keine Arbeit aufnehmen.
Aber hey, das ist natürlich Ihre Entscheidung!
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