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Experten-Antwort

Minijob im laufenden Klageverfahren EMR

von Neo11.11.2025 | 09:49
179 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich im Klageverfahren wegen EMR und kann einen Minijob für 14 Wochenstunden im kommenden Jahr antreten. Allerdings ist dieser nicht bei meinem regulären Arbeitgeber. Wie muss ich hier verfahren? Herzlichen Dank für Ihre Antwort! NEO

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.11.2025 | 10:41

Hallo Neo, 

 

eine Beschäftigung von unter 3 Stunden am Tag und einem Gehalt von unter 19.661,25 €/Brutto im Jahr ist für eine etwaige Erwerbsminderungsrente unbedenklich. Wie von Tim beschrieben sollten Sie dennoch der Rentenversicherung eine kurze Mitteilung hierüber zukommen lassen. 

Sollte die Rente bewilligt werden, kann ansonsten eine Schätzung über die höhe des vsl. Jahresverdienstes angefordert werden, da dieser 19.661,25 € nicht übersteigen darf. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam 

3 Antworten

Timam 11.11.2025 | 10:02
Einfach der Rentenversicherung eine kurze Info darüber zukommen lassen.
Kann man machen, muss man aber nichtam 11.11.2025 | 10:52
Das ist prinzipiell unbedenklich. Sie dürften sogar Vollzeit arbeiten, solange eine EM-Rente nicht bewilligt ist. Das wäre allerdings unklug, weil das zu sehr ernsthaften Zweifeln an Ihrer Erwerbsminderung führen dürfte. Ob diese 14 Stunden wöchentlich (und bei voller EM-Rente dann auch "unter 3 Stunden täglich") sich negativ auf Ihr Klageverfahren auswirken wird oder nicht, kann hier niemand wissen. Formal-rechtlich nicht, aber auch ein Gericht wird es vermutlich irgendwie berücksichtigen, dass Sie dann im erlaubten Umfang noch einer Bedschäftigung nachgehen. Sie können dann also vor Gericht nicht auftreten und sagen, dass Sie gar nicht mehr arbeiten können. Das könnte durchaus eine Schwächung Ihrer Argumentationskette bedeuten, muss aber nicht. Sie sollten das mit Ihrem Rechtsbeidstand besprechen. Ich persönlich wurde während des Klageverfahrens keine Arbeit aufnehmen. Aber hey, das ist natürlich Ihre Entscheidung!
Neoam 11.11.2025 | 16:07
Kann man machen, muss man aber nicht schrieb

Das ist prinzipiell unbedenklich.

Sie dürften sogar Vollzeit arbeiten, solange eine EM-Rente nicht bewilligt ist.

Das wäre allerdings unklug, weil das zu sehr ernsthaften Zweifeln an Ihrer Erwerbsminderung führen dürfte.

Ob diese 14 Stunden wöchentlich (und bei voller EM-Rente dann auch "unter 3 Stunden täglich") sich negativ auf Ihr Klageverfahren auswirken wird oder nicht, kann hier niemand wissen.

Formal-rechtlich nicht, aber auch ein Gericht wird es vermutlich irgendwie berücksichtigen, dass Sie dann im erlaubten Umfang noch einer Bedschäftigung nachgehen.

Sie können dann also vor Gericht nicht auftreten und sagen, dass Sie gar nicht mehr arbeiten können.

Das könnte durchaus eine Schwächung Ihrer Argumentationskette bedeuten, muss aber nicht.

Sie sollten das mit Ihrem Rechtsbeidstand besprechen.

Ich persönlich wurde während des Klageverfahrens keine Arbeit aufnehmen.

Aber hey, das ist natürlich Ihre Entscheidung!

Vielen Dank für Ihre Antwort und dies gilt selbstverständlich auf für die Expertenantwort und die vom Tim! Ich verstehe Ihre Argumentation vollkommen und finde sie auch nachvollziehbar … und jetzt kommt das a b e r … woher nehmen wenn nicht stehlen … ab Januar erhalte ich keinerlei Bezüge mehr und Bürgergeld bekomme ich nicht. Die Sozialgerichte sind ja bekanntlich so überlastet, dass ein Klageverfahren ein bis zwei Jahre dauern kann. Über Vorschläge jeglicher Art bin ich natürlich sehr dankbar und Interessiert, denn ich weiß finanziell keine andere Lösung.
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