Guten Morgen,
die Lösung Ihrer Fragen finden Sie im Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung vom 03.11.2010:https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/05_Normen_und_Vertraege/10_Rundschreiben_SpV/05_altersteilzeitarbeit/70_altersteilzeit_2010_11_02.html
Unter Ziffer 2.5.2 werden dort die Voraussetzungen dargestellt, um während der Passivphase beim selben Arbeitgeber noch Projektarbeit zu leisten.
Die beitragsrechtliche Behandlung der Vergütung in der Mehrarbeit wird unter 3.1.3.2 dargestellt.
Herzliche Grüße