Hallo Quirin,
nimmt ein Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze ab 1. Januar 2017 einen neuen Minijob auf, ist er mit Ablauf des Monats, in dem er seine Regelaltersgrenze erreicht hat, rentenversicherungsfrei.
Um gleiche Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen, zahlen Arbeitgeber auch für Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze ihren Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung. Dieser Beitrag wirkt sich allerdings nicht rentensteigernd aus.
Neu: Ab 1. Januar 2017 kann ein Altersvollrentner, der seine Regelaltersgrenze erreicht hat, in seinem Minijob auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. So wird der Rentenbeitrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers rentensteigernd berücksichtigt. Die Altersvollrente erhöht sich dadurch zusätzlich zur jährlichen Rentenanpassung zum 1. Juli des Folgejahres um die neu erworbenen Entgeltpunkte aus dem Minijob.
Wie hoch sich die Rentensteigerung auswirkt, hängt davon ab, wie viel Sie im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung verdienen.
https://blog.minijob-zentrale.de/2016/12/16/wie-sich-das-neue-flexirentengesetz-auf-minijobs-auswirkt/