Hallo Klaus Kahn,
um eine Förderung im Rahmen der "Riesterrente" erhalten zu können, ist es lediglich erforderlich, dass zu irgendeinem Zeitpunkt im Laufe eines Kalenderjahres eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegen hat.
Für den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein. Welche Monate belegt sind ist hierbei nicht erheblich.
Wichtig ist, dass bei geringfügigen Beschäftigungen, die vor dem 01.01.2013 aufgenommen wurden und zu deren Beginn oder in deren Verlauf der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit erklärt wurde, der Verzicht für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gilt und nicht zurückgenommen werden kann.
Bei geringfügigen Beschäftigungen, die ab dem 01.01.2013 aufgenommen worden sind, besteht Versicherungspflicht. Es kann ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden. Die Befreiung kann dann nicht mehr zurückgenommen werden und gilt für die Dauer dieses Beschäftigungsverhältnisses, sowie für alle weiteren während dieses Beschäftigungsverhältnisses aufgenommenen geringfügigen Beschäftigungen.