Hallo Jaro,
Ihre Frage wurde bereits von chi zutreffend beantwortet. Durch die Anmerkung von Fastrentner und der Zustimmung von chi wurde auch klar gestellt, dass die Befreiung für alle Minijobs nur gilt, solange diese Minijobs auch bestehen. Wenn keine Minijobs mehr ausgeübt werden und zu einem späteren Zeitpunkt wieder ein oder mehrere Minijobs neu ausgeübt werden, dann beginnt die Versicherungspflicht und die Befreiungsmöglichkeit auch wieder von neuem.