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Experten-Antwort

Minijob neben Berücksichtigungszeiten

von Ellen11.08.2012 | 11:10
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3 Antworten

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Ich übe einen mit Minijob mit 400 Euro aus und erziehe meine Tochter (7 Jahre). Soweit mir bekannt ist, würde es ausreichen, wenn ich den Minijob nach dem 10. Geburtstag meiner Tochter aufstocke, da ich bis dahin doch über die Berücksichtigungszeiten abgesichert bin. Nun hat mir jemand erzählt, dass es sich lohnen würde, den Minijob bereits jetzt aufzustocken, da dann die Beiträge - so lange sie mit den Berückscihtigungszeiten zusammentreffen - noch zustätzlich aufgewertet werden. Kann mir jemand sagen, wie viel mehr in Euro dann angerechnet wird, damit ich mir überlegen kann, ob sich das lohnt. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ellen,

wir können uns den Beträgen von -/- und Sozialröchler anschließen.

Als maximaler Zuschlag können bei Vorliegen von Pflichtbeitragszeiten und einer gleichzeitigen Kinderberücksichtigungszeiten nach aktueller Gesetzeslage eine Betrag in Höhe von 0,78 Euro monatlich entstehen.

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2 Antworten

-/-am 12.08.2012 | 11:00
Berechnung kann § 70 Abs. 3a SGB VI entnommen werden. Die Zuschläge setzen aber 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten voraus.
Sozialröchler?am 12.08.2012 | 12:59
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__70.html Sind mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden, werden für nach dem Jahr 1991 liegende Kalendermonate mit Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung Entgeltpunkte zusätzlich ermittelt oder gutgeschrieben. Diese betragen für jeden Kalendermonat a) mit Pflichtbeiträgen die Hälfte der hierfür ermittelten Entgeltpunkte, höchstens 0,0278 an zusätzlichen Entgeltpunkten, b) in dem für den Versicherten Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Zeiten der Pflege eines pflegebedürftigen Kindes für ein Kind mit entsprechenden Zeiten für ein anderes Kind zusammentreffen, 0,0278 an gutgeschriebenen Entgeltpunkten, abzüglich des Wertes der zusätzlichen Entgeltpunkte nach Buchstabe a. Die Summe der zusätzlich ermittelten und gutgeschriebenen Entgeltpunkte ist zusammen mit den für Beitragszeiten und Kindererziehungszeiten ermittelten Entgeltpunkten auf einen Wert von höchstens 0,0833 Entgeltpunkte begrenzt.
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