Guten Tag,
wenn Sie neben Ihrer Erwerbsminderungsrente einen Minijob ausüben, ist es nicht notwendig, dass Sie selbst Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Diese wirken sich nicht rentenerhöhend im Alter aus. Sie haben auch einen Anspruch auf Rehabilitation.
Für weitere konkrete Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Rentenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Rentenversicherung