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Experten-Antwort

Minijob neben Hauptbeschäftigung

von Hermine Müller09.07.2015 | 11:57
1235 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, wie wirkt sich eine von der RV-Versicherung befreite geringfügige Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung auf die Rente aus, wenn in der Hauptbeschäftigung die Beitragsbemessungsgrenze bereits erreicht wird? Führen die bezahlten Arbeitgeberbeiträge im Minijob in Höhe von 15% noch zu zusätzlichen Beiträgen über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ja, in diesem Fall werden neben den Entgeltpunkten aufgrund der versicherten Beschäftigung noch Zuschläge aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung ermittelt.

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4 Antworten

Robam 09.07.2015 | 13:22
Wird ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt ist es ratsam, sich von der RV-Pflicht befreien zu lassen. Das volle Leistungsspektrum der RV ist bereits über die Hauptbeschäftigung gesichert. Der Verdienst im Nebenjob ist dann brutto für netto. Die Pauschalbeiträge des Arbeitgebers wirken sich nicht zusätzlich aus. Mehr Beiträge als bis zur Beitragsbemessungsgrenze sind nicht möglich.
Feliam 09.07.2015 | 13:33
Da für einen versicherungsfreien Minijob Entgeltpunkte aus den Beiträgen des Arbeitgebers zeitunabhängig berechnet werden, wirken sich diese auch bei einer Pflichtbeitragszahlung bis zur BBG durchaus rentensteigernd aus.
_icham 09.07.2015 | 16:33
bei von der RV-befreiten Minijobs zahlt der AG 15 % Beiträge, diese werden in Anlage 20 der Rentenauskunft aufgeführt und berechnet. Eine zeitliche Zuordnung erfolgt nicht, demzufolge auch keine Kappung über der BBG. Nur versicherungspf. Minijobs (mit Eigenanteil) sind Pflichtbeiträge und daher nur bis zu BBG anzuerkennen.
L.am 09.07.2015 | 16:23
nein. bei der BBG ist Schluss
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