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Experten-Antwort

Minijob neben voller Em Rente

von Basti29.01.2026 | 21:43
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meint ihr man findet neben einen vollen EM Rente einen Minijob unter drei Stunden am Tag ? Vielleicht auch Remote oder einen Tag im Büro ? Könnte mir vieles vorstellen. Bin flexibel. Ist es schwer was zu finden ? Einfach so mal gefragt :) VG Basti

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Seit dem 01.01.2026 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten (EM-Rente) gestiegen.
Bei voller Erwerbsminderung liegt die jährliche Grenze bei 20.763,75 Euro. Für teilweise Erwerbsminderung beträgt sie mindestens 41.527,50 Euro. Die Hinzuverdienstgrenze gilt pro Kalenderjahr (Januar bis Dezember). Ein Verdienst darüber hinaus wird zu 40 % auf die Rente angerechnet. 
Die Arbeit muss stets im Zeitansatz des gesundheitlich verbliebenen Leistungsvermögens erfolgen: 
Bei voller Erwerbsminderung liegt das Arbeitsvermögen bei weniger als 3 Stunden täglich und bei einer teilweise Erwerbsminderung bei sind 3 bis unter 6 Stunden tägliche Arbeit möglich.
 

Sollten Sie die Möglichkeit haben, einer Beschäftigung nachzugehen, in der, der Zeitansatz 3 Stunden und mehr (volle Erwerbsminderung) bzw. 6 Stunden und mehr (teilweise Erwerbsminderung) beträgt, lassen Sie bitte durch den Rentenversicherungsträger prüfen, ob die Beschäftigung leistungsgerecht (hat Auswirkung auf den Rentenanspruch) oder nicht leistungsgerecht ist (hat keine Auswirkung auf Rentenanspruch) ist.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=13
 

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15 Antworten

Schadeam 29.01.2026 | 21:54
Die einen sagen es ist schwer, andere finden es einfach. Suchen Sie sich was passendes, dann wissen Sie ob es leicht oder schwer war. Wenn Sie das für eine doofe Antwort halten, passt das zur Qualität der Frage
Einfacham 29.01.2026 | 22:00
Es gibt in Deutschland knapp 7 Millionen (!) Minijobs mit diversesten zeitlichen Verteilungen der täglichen Arbeitsstunden. Und man darf auch in einem "normalen" Job arbeiten, also mehr verdienen als mit einem Minijob.
KTam 30.01.2026 | 03:55
Sie dürfen nur UNTER 3 Std. am Tag arbeiten und nicht 1 Tag im Büro....Es gibt Reinigungsminijobs da sind Sie dann unter 3 Std. am Tag und verdienen 15 Euro in der Stunde bei einer Gebäudereinigungsfirma.
Miniam 30.01.2026 | 07:29
Hallo Basti, ich fand es sehr schwer einen Job zu finden und es hat ewig gedauert, denn man kann ja auf Grund seiner Einschränkungen nicht jeden Job machen. Ich arbeite jetzt 2x3 Stunden in einer Schulküche, zwar mit Mindestlohn aber es überfordert mich nicht und es kommt so noch etwas Taschengeld rein. Viele AG meinten, dass eben drei Stunden am Tag nicht reichen, dass man Leute mit mehr Stunden braucht, das war das Problem. Viel Erfolg.
Michelam 30.01.2026 | 09:06
Ja dann arbeitet er eben 10 Minuten weniger! Das ist wohl nicht das eigentliche Problem! Es wohl eher ein Problem das man bei einer vollen EM-Rente einen Minijob annimmt! Den die Gefahr einer Überprüfunge der Rentenberechtigung ist so wesentlich höher. auch wenn ein Minijob gesetzlich erlaubt ist! Wenn die Rente befristet ist spielt dies sicherlich keine Rolle! Bei einer unbefristeten Rente....können Sie alle 2 Jahre evt. nach Ihrem Gesundheitszustand befragt werden und ob Ihnen der Job nichts ausmacht....gut kommt eben auf die Erkrankung an die zur Rente führte!
Kurtam 30.01.2026 | 09:12
Ein Minijob ist ja in der Regel unter 3 Stunden. Und auf jeden Fall wenn man ihn täglich ausübt. Ihre Vorrednerin geht aber glatte 3 Stunden und das ist schädlich
Michelam 30.01.2026 | 10:05
Na dann hatten Sie wohl Glück! Ich bin über einen Zeitpunkt von 10 Jahren alle 2 Jahre kontrolliert worden....mit einem Fragenbogen Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung!
Najaam 30.01.2026 | 10:20
Ich wurde in 7 Jahren auch nie überprüft. Und wenn schon, dann füllt man eben den Fragebogen aus und sofern angefordert, liefert man dann halt aktuelle Befundberichte mit. Eine EM-Rente kann im Übrigen IMMER überprüft werden, auch ohne jeden Anlass. PS: doof ist es nur , wenn man nach Anerkennung der EM-Rente jahrelang keine Arztpraxis mehr von innen gesehen hat. Dann könnte die DRV schon ins Grübeln kommen, ob man nicht inzwischen wieder pumpelgesund ist.
Achwasam 30.01.2026 | 15:56
was soll er den melden.....die Meldung geht schon vom Arbeitgeber raus .... https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbei…
Ehrlich am 30.01.2026 | 16:01
Ja, selbstverständlich! EM-Renten sind Gottesgeschenke, die man nicht mutwillig für ein paar Pimperlinge durch Arbeit oder wegen ein paar Fangopackungen, Massagen oder ein bisschen Musiktherapie aufs Spiel setzt! Hinterher ist das Geschrei groß! Wie Sie das sehen, interessiert mich eigentlich wie die letzten Wasserstandsmeldungen und Tauchtiefen!
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