Hallo Ratsuchender,
hier wurde schon des Öfteren von den DRV-Experten geäußert, dass ein Minijob mit wöchentlich unter 15 Stunden und eben für einen Minijob möglichen Betrag von monatlich 450,00 EUR 'unbedenklich' sei.
Letztendlich entscheidet dies aber Ihre zuständige DRV.
Wenn Sie also mit einer Suche nach z.B. 3 x 4 Stunden mehr Erfolg haben würden, müssten Sie dann auf jeden Fall vorher dort (bei Ihrer DRV) ankündigen, was genau Sie vorhaben und wie sich die Arbeitszeit verteilt und es sich dort 'absegnen' lassen.
Ansonsten kann man Ihnen nur viel Glück bei der Suche wünschen, denn durch die Pandemie sind wohl außer Ihnen auch noch besonders viele 'Nicht-EM-Rentner' unterwegs um einen Minijob zu ergattern. Das dürfte es also aktuell zusätzlich erschweren.
Aber versuchen Sie doch auch einfach mal mit 'ich kann drei mal in der Woche'...
Alternativ könnten Sie sich in der Nachbarschaft umhören, ob nicht ein Pflegebedürftiger ab Pflegegrad 2 gerade jetzt, wo die Pflegekräfte besonders rar oder ausgebucht/ausgelaugt sind, Ihre Unterstützung benötigen könnte. Sofern Sie dafür dann nicht mehr als das dem zu Pflegenden zustehende 'Pflegegeld' erhalten (z.B. Pflegegrad 2 = 316,00 EUR) und Sie dies also nicht 'erwerbsmäßig' tun, wäre es kein Hinzuverdienst bei der EM-Rente und muss dort auch nicht mitgeteilt werden.
Informieren Sie sich dazu doch einfach mal z.B. hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-…
oder auch hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikatione…
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikatione…
Viel Erfolg und alles Gute!