Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Minijob neben voller EMR

von Ratsuchender26.11.2021 | 22:20
119 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebe Gemeinde , Habe eine Frage. Bin voller erwerbsminderungsrentner und würde mir gerne etwas hinzuverdienen . Nur ist es ein Problem einen Minijob zu finden der täglich unter 3 Stunden liegt . Wie wird das gehandhabt von euch ? Arbeitet denn jemand auch in einem Minijob und wenn ja als was ? Bin etwas unsicher … Freue mich auf antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratsuchender,

konkrete Tipps zu Ihrer Frage können wir leider nicht geben. Nur noch mal den Hinweis – wenn Sie einen Minijob gefunden haben, der nicht in das Schema "unter 3 Stunden" täglich passt, nehmen Sie bitte vor Beschäftigungsaufnahme Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger auf.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Siehe hieram 27.11.2021 | 01:17
Hallo Ratsuchender, hier wurde schon des Öfteren von den DRV-Experten geäußert, dass ein Minijob mit wöchentlich unter 15 Stunden und eben für einen Minijob möglichen Betrag von monatlich 450,00 EUR 'unbedenklich' sei. Letztendlich entscheidet dies aber Ihre zuständige DRV. Wenn Sie also mit einer Suche nach z.B. 3 x 4 Stunden mehr Erfolg haben würden, müssten Sie dann auf jeden Fall vorher dort (bei Ihrer DRV) ankündigen, was genau Sie vorhaben und wie sich die Arbeitszeit verteilt und es sich dort 'absegnen' lassen. Ansonsten kann man Ihnen nur viel Glück bei der Suche wünschen, denn durch die Pandemie sind wohl außer Ihnen auch noch besonders viele 'Nicht-EM-Rentner' unterwegs um einen Minijob zu ergattern. Das dürfte es also aktuell zusätzlich erschweren. Aber versuchen Sie doch auch einfach mal mit 'ich kann drei mal in der Woche'... Alternativ könnten Sie sich in der Nachbarschaft umhören, ob nicht ein Pflegebedürftiger ab Pflegegrad 2 gerade jetzt, wo die Pflegekräfte besonders rar oder ausgebucht/ausgelaugt sind, Ihre Unterstützung benötigen könnte. Sofern Sie dafür dann nicht mehr als das dem zu Pflegenden zustehende 'Pflegegeld' erhalten (z.B. Pflegegrad 2 = 316,00 EUR) und Sie dies also nicht 'erwerbsmäßig' tun, wäre es kein Hinzuverdienst bei der EM-Rente und muss dort auch nicht mitgeteilt werden. Informieren Sie sich dazu doch einfach mal z.B. hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… oder auch hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikatione… https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikatione… Viel Erfolg und alles Gute!
Siehe hieram 27.11.2021 | 01:17
Hallo Ratsuchender, hier wurde schon des Öfteren von den DRV-Experten geäußert, dass ein Minijob mit wöchentlich unter 15 Stunden und eben für einen Minijob möglichen Betrag von monatlich 450,00 EUR 'unbedenklich' sei. Letztendlich entscheidet dies aber Ihre zuständige DRV. Wenn Sie also mit einer Suche nach z.B. 3 x 4 Stunden mehr Erfolg haben würden, müssten Sie dann auf jeden Fall vorher dort (bei Ihrer DRV) ankündigen, was genau Sie vorhaben und wie sich die Arbeitszeit verteilt und es sich dort 'absegnen' lassen. Ansonsten kann man Ihnen nur viel Glück bei der Suche wünschen, denn durch die Pandemie sind wohl außer Ihnen auch noch besonders viele 'Nicht-EM-Rentner' unterwegs um einen Minijob zu ergattern. Das dürfte es also aktuell zusätzlich erschweren. Aber versuchen Sie doch auch einfach mal mit 'ich kann drei mal in der Woche'... Alternativ könnten Sie sich in der Nachbarschaft umhören, ob nicht ein Pflegebedürftiger ab Pflegegrad 2 gerade jetzt, wo die Pflegekräfte besonders rar oder ausgebucht/ausgelaugt sind, Ihre Unterstützung benötigen könnte. Sofern Sie dafür dann nicht mehr als das dem zu Pflegenden zustehende 'Pflegegeld' erhalten (z.B. Pflegegrad 2 = 316,00 EUR) und Sie dies also nicht 'erwerbsmäßig' tun, wäre es kein Hinzuverdienst bei der EM-Rente und muss dort auch nicht mitgeteilt werden. Informieren Sie sich dazu doch einfach mal z.B. hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… oder auch hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikatione… https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikatione… Viel Erfolg und alles Gute!
EMRentneram 27.11.2021 | 14:31
Auch wenn der Minijob offiziell rentenunschädlich ist, so weiss man nicht, ob im Hinterkopf eines Gutachters anders gedacht wird. Nur eine Stunde mehr und man ist ja schon bei einer TeilEMR. Beim Gutachten zu verargumentieren, dass man genau diese eine Stunde nicht mehr schafft dürfte schwierig sein.
Detlefam 27.11.2021 | 16:52
Zitat von EMRentner anzeigenausblenden
Da offenbart sich die Crux der deutschen Invalidenrente, statt wie beim GdB oder auch bei den seinerzeitigen EU-RENTEN halbwegs wissenschaftliche Kriterien anzuwenden, wird "Schätzen Sie mal" gespielt. Woran will man denn ein zeitliches Limit festmachen, wo-wie Sie richtig sagen-ein paar simple Minuten mehr zu einem völlig anderem Leistungsvermögen führen. Mit 2:50 bin ich dolle krank mit 3:10 ist's schon wieder anders und auch wenn der Gutachter zehnmal nicht minutiös festlegt, eine Zeit ist nunmal drunter und eine drüber und obwohl sie dicht beieinander liegen, macht es einen riesigen Unterschied.
EMRentneram 27.11.2021 | 17:06
Bei psychischen Diagnosen, die die Mehrzahl der Berentungen ausmacht, vorallem Depressionen, wird sowieso schon 'ich schätze mal' gespielt. Ich denke ein Minijob wird da so manche Schätzung stark beeinflussen. Mit Minijob kann man nicht mehr erzählen, dass man nicht aus dem Bett kommt und keine Tagesstruktur hat und nichtmal den Haushalt schafft. Ich denke diese Minijobs sind was für unbefristete Renten, wo man nicht mehr zum Gutachter muss.
EMRentneram 27.11.2021 | 18:58
Bei psychischen Diagnosen, die die Mehrzahl der Berentungen ausmacht, vorallem Depressionen, wird sowieso schon 'ich schätze mal' gespielt. Ich denke ein Minijob wird da so manche Schätzung stark beeinflussen. Mit Minijob kann man nicht mehr erzählen, dass man nicht aus dem Bett kommt und keine Tagesstruktur hat und nichtmal den Haushalt schafft. Ich denke diese Minijobs sind was für unbefristete Renten, wo man nicht mehr zum Gutachter muss.
Ist es tatsächlich so einfach, ohne Minijob eine EMR zu erhalten?? Einfach dem Gutachter erzählen, man habe eine schwere Depression und kommt nicht mehr aus dem Bett raus, man habe keine Tagesstruktur, schafft nicht mal den Haushalt und schon bekommt man EMR??
Einfach ? Bestimmt nicht. Sie brauchen schon eine einschlägige und lange Krankheitsgeschichte und Ärzte, die hinter ihrer EMR stehen. Der Gutachter ist die letzte Hürde und wird sie zu ihrem Tagesablauf befragen. Es geht beim Minijob eher darum, wenn sie bereits eine EMR erhalten, diese bei Verlängerungen nicht wieder zu verlieren.
Frau Wagneram 27.11.2021 | 18:29
Zitat von EMRentner anzeigenausblenden
Ist es tatsächlich so einfach, ohne Minijob eine EMR zu erhalten?? Einfach dem Gutachter erzählen, man habe eine schwere Depression und kommt nicht mehr aus dem Bett raus, man habe keine Tagesstruktur, schafft nicht mal den Haushalt und schon bekommt man EMR??
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026