Eine geringfügig versicherungsfreie Beschäftigung ( bis 400EUR) ist für Sie sozialversicherungsfrei, aber ab 01.04.1999 werden vom Arbeitgeber in der Regel Abgaben gezahlt.Wenden Sie sich daher an Ihren ehemaligen Arbeitgeber, ob noch Lohnunterlagen vorhanden sind. Senden Sie Ihre Gehaltsabrechnungen und ggf. die Unterlagen des Arbeitgebers an die Deutsche Rentenversicherung zur erneuten Überprüfung.