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Experten-Antwort

Minijob neu

von Lill03.01.2013 | 23:03
2442 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich nehme zum 15. einen minijob auf. Mein Arbeitgeber sagt, ich muss in die Rentenkasse zahlen, kriege dafür aber auch Riester-Zulagen und ein Recht auf Reha. Soweit okay für mich. Doch kann ich nicht bis einschl. Nov. der Rentenversicherungspflicht widersprechen und erst für den Dez. zahlen? Effekt: Ich spare dadurch 11 Monate Rentenbeiträge, erhalte aber für den letzten Monat genau die selben Ansprüche für Reha und Riester wie bei 12 Monaten Einzahlung in die Rentenkasse? Oder stimmt das nicht?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte/-r Frau/Herr Lill,

ergänzend dazu, können Sie weiterführende Informationen auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung sowie Minijobzentrale abrufen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Antworten sind zutreffend.

Sie schrieben:

"Mein Arbeitgeber sagt, ich muss in die Rentenkasse zahlen, kriege dafür aber auch Riester-Zulagen und ein Recht auf Reha."

Zur Klarstellung: Durch die Zahlung in die Rentenkasse erwerben Sie lediglich die Förderberechtigung für "Riesterzulagen". Um diese Zulagen dann tatsächlich zu erhalten, müssen Sie zusätzlich in einen Riestervertrag einzahlen.

Für weitere Einzelheiten empfehle ich eine Beratung in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

...am 04.01.2013 | 07:33
Wenn Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen (Antrag formlos schriftlich an den Arbeitgeber), dann wirkt diese Befreiung für die Dauer der Tätigkeit und auch für alle ggf. weiteren parallel liegenden geringfügigen Tätigkeiten (sofern das Gehalt aller Tätigkeiten die Grenze von insgesamt 450 Euro mtl. nicht überschreiten). Die Befreiung für 11 Monate und der anschließende Wiedereintritt in die Versicherungspflicht ist also nicht möglich!
Lillam 05.01.2013 | 20:33
Zitat von ... anzeigenausblenden
Danke für die Antwort! Evtl. habe ich mich falsch ausgedrückt: Ich will gleich zu Beginn des Minijobs die Rentenbeiträge abwählen und erst im Nov. Rentenversicherungspflichtig werden - dh. ich plane keinen WIEDEReintritt sondern den Eintritt erst im Nov. Liebe(r) "..." können Sie diesen Fall bitte nochmalprüfen und auch, ob ich dann trotzdem riestern kann und ein Recht auf Reha erhalte? Lieben Dank!
Rechtsanwalt in Speam 05.01.2013 | 22:58
Zitat von Lill anzeigenausblenden
Wenn Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen (Antrag formlos schriftlich an den Arbeitgeber), dann wirkt diese Befreiung für die Dauer der Tätigkeit und auch für alle ggf. weiteren parallel liegenden geringfügigen Tätigkeiten (sofern das Gehalt aller Tätigkeiten die Grenze von insgesamt 450 Euro mtl. nicht überschreiten). Die Befreiung für 11 Monate und der anschließende Wiedereintritt in die Versicherungspflicht ist also nicht möglich!
Die Befreiung für 11 Monate und der anschließende Wiedereintritt in die Versicherungspflicht ist also nicht möglich. Mit dem verstehen von gelesenem haben Sie es wohl nicht.
Feliam 07.01.2013 | 09:04
Die Versicherungspflicht tritt automatisch mit dem Beginn der Beschäftigung ein. Eine Wahlmöglichkeit haben Sie nur hinsichtlich der Befreiung von dieser Versicherungspflicht. Lassen Sie sich befreien, ist es für diese Tätigkeit unwiderruflich.
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