Sehr geehrte/-r Frau/Herr Lill,
ergänzend dazu, können Sie weiterführende Informationen auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung sowie Minijobzentrale abrufen.
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Sehr geehrte/-r Frau/Herr Lill,
ergänzend dazu, können Sie weiterführende Informationen auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung sowie Minijobzentrale abrufen.
Die Antworten sind zutreffend.
Sie schrieben:
"Mein Arbeitgeber sagt, ich muss in die Rentenkasse zahlen, kriege dafür aber auch Riester-Zulagen und ein Recht auf Reha."
Zur Klarstellung: Durch die Zahlung in die Rentenkasse erwerben Sie lediglich die Förderberechtigung für "Riesterzulagen". Um diese Zulagen dann tatsächlich zu erhalten, müssen Sie zusätzlich in einen Riestervertrag einzahlen.
Für weitere Einzelheiten empfehle ich eine Beratung in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Die Befreiung für 11 Monate und der anschließende Wiedereintritt in die Versicherungspflicht ist also nicht möglich. Mit dem verstehen von gelesenem haben Sie es wohl nicht.Wenn Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen (Antrag formlos schriftlich an den Arbeitgeber), dann wirkt diese Befreiung für die Dauer der Tätigkeit und auch für alle ggf. weiteren parallel liegenden geringfügigen Tätigkeiten (sofern das Gehalt aller Tätigkeiten die Grenze von insgesamt 450 Euro mtl. nicht überschreiten). Die Befreiung für 11 Monate und der anschließende Wiedereintritt in die Versicherungspflicht ist also nicht möglich!
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