Die Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) in der Fassung ab 01.01.2013 werden voraussichtlich erst im Dezember veröffentlicht. Meines Erachtens dürfte in dem von Ihnen dargestellten Fall jedoch eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich sein.