Hallo Anonym,
die gesetzliche Rentenversicherung ist insbesondere dafür da, Berufstätige bei vorzeitiger Erwerbsminderung oder im Alter finanziell abzusichern. Auch Minijobberinnen und Minijobber können vom vollen Schutz der Rentenversicherung profitieren. Denn für Minijobs mit Verdienstgrenze gilt grundsätzlich die Pflicht zur Rentenversicherung – egal ob im Privathaushalt oder im Gewerbe. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen tragen den Großteil der Abgaben für den Minijob. Dazu gehören pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen und Steuern. Minijobber und Minijobberinnen zahlen in der Regel nur Rentenversicherungsbeiträge. Es ist ihnen dabei selbst überlassen, ob sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen wollen.
Dies bedeutet konkret für Sie: Wenn Sie die gesetzlich vorgegebene Rentenversicherungspflicht in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie nichts extra unternehmen. Wenn Sie sich allerdings von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen möchten, müssen Sie aktiv werden und bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. bei Ihrem Arbeitgeber die Befreiung beantragen.
Übrigens können Minijobberinnen und Minijobber seit dem 1 Oktober 2022 520 Euro statt 450 Euro durchschnittlich monatlich verdienen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung