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Experten-Antwort

Minijob oder Teilzeitbeschäftigung aus Rentensicht

von Tanja27.10.2015 | 18:23
1118 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich stehe vor der Entscheidung. Soll ich einen 450 Euro Minijob annehmen oder eine 1200 Euro Teilzeitbeschäftigung? Netto sind das ca 730 Euro in Steuerklasse 5. Mal abgesehen von vielen anderen Faktoren interessiert mich die Rente.Wie wirkt sich die Teilzeitbeschäftigung auf die Rentenberechnung ca.aus? ich bin 43 Jahre alt. Kann mir das grob jemand sagen? DANKE

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tanja,

die Entscheidung welche Beschäftigung Sie ausüben kann Ihnen keiner abnehmen.

Hier im Forum können wir lediglich die Auswirkungen der Beschäftigungen auf die Rentenhöhe zum Ausdruck bringen.

Bei einem monatlichen Verdienst von 1200 Euro ergibt sich nach einem Jahr Beschäftigung eine monatliche Rentenhöhe von ca. 12 Euro.

Bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ohne eigene Beitragszahlung und einem Verdienst von 450 Euro monatlich werden nach einem Beschäftigungsjahr ca. 3,60 Euro monatlich als Rentenanspruch erwirtschaftet.

Werden seitens des Beschäftigten im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis auch Beitragszahlungen getätigt, ergibt sich bei einem Verdienst von 450 Euro monatlich nach einem Beschäftigungsjahr ein Rentenanspruch von ca. 4,50 Euro.

Weitere Informationen bzgl. Erwerbsminderungsrentenschutz, Auswirkungen auf die Wartezeiten etc. finden Sie in unseren Broschüren unter folgenden Links:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/minijobs_midijobs_bausteine_fuer_die_rente.html

und

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/minijobs_niedrige_beitraege_voller_schutz.html

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2 Antworten

Nahlaam 27.10.2015 | 18:54
Die Teilzeitbeschäftigung erhöht auf alle Fälle die spätere Rente und erhält auch den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Bei 1200 € brutto sind das ungefähr 40 % des für einen Entgeltpunkt notwendigen durchschnittlichen Einkommens, also erhöht sich die Rente pro Monat um ungefähr 11,50 € und man ist selbst krankenversichert.. Bei einem Minijob erhöht die die spätere Rente um ungefähr 3,40 € soweit ich weiß und man muss sich selbst krankenversichern oder im Rahmen der Familienversicherung krankenversichern.
W*lfgangam 27.10.2015 | 19:42
Hallo Tanja, wenn Minijob, dann auf jeden Fall _mit_ Versicherungspflicht. Da werden Ihnen lediglich 16,65 € angezogen und es entstehen vollwertige Pflichtbeiträge (35 Jahre, 45 Jahre, EM-Anspruch). Der mtl. Rentenzuwachs 'klettert' dann auf 4,50 € mtl. (statt 3,50 €), ist marginal und unbedeutend, die Vorteile überwiegen deutlich. Bei 1200 € sollten Sie das mit der Steuerklasse nicht so eng sehen, ist nur die Momentaufnahme im Monat ...wahrscheinlich wird es sogar Nachforderungen vom Finanzamt geben, weil der mit der 3 viel zu wenig zahlt. 4 mit 'Faktor' könnte dann die Lösung sein. Wegen des höheren Rentenzuwachs würde ich die 1200 wählen: 240 € ./. 54 € auf 20 Jahre gerechnet (Brutto-Rentenzuwachs, ohne Abschläge, ohne KV/PV, ohne Steuern). KV muss separat geklärt werden, da gibt es sehr viele Fallgestaltungen, die auch für die 1200 sprechen können. Letztendlich werden Sie bei dem höheren Einkommen wohl auch den 3-fachen Zeitaufwand haben – bei nichtmal doppeltem Nettoeinkommen, das muss Frau erstmal 'schmecken' ...vielleicht gibt der Gutverdiener ja auch fairnisshalber ein paar EUR ab :-) Gruß w.
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