Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Monika,
Hinzuverdient bei Erwerbsminderungsrentenbezug wird in §96a SGB VI geregelt.
Dort heißt es unter Ziff. 3.1. - Arbeitsentgelt (-> https://sb-info.bsh.drv/ra/index.htm?t=10-RA-Hauptgruppe-1-(Sozialgesetzbuch),SGB-6,zweites-kapitel-(%C2%A7%C2%A7-9-124),zweiter-abschnitt-(%C2%A7%C2%A7-33-105),%C2%A7-96a--renten-wegen-verminderter-erwerbsfaehigkeit-und-hinzuverdienst,r3-hinzuverdienst,r3.1-arbeitsentgelt)
..."Als Hinzuverdienst sind grundsätzlich sämtliche Zuwendungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen, die Arbeitsentgelt im Sinne der §§ 14, 17 SGB IV in Verbindung mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV - sind (vergleiche auch Urteile zuletzt des BSG vom 10.07.2012, AZ: B 13 R 85/11 R, SozR 4-2600 § 96a Nr. 14). Zum Arbeitsentgelt gehören daher zum Beispiel auch die über der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Entgeltteile oder beamtenrechtliche Bezüge (FAVR 4/2006, TOP 4). Steuerfreie Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nr. 26 und 26a EStG genannten steuerfreien Einnahmen, wie zum Beispiel der Übungsleiterfreibetrag, sind dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 16 SvEV)."...
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.