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Experten-Antwort

Minijob, Rente und Hauptjob

von Guntersblum09.03.2020 | 18:10
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2 Antworten

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Liebes Forum, ich will neben meinem Hauptjob einen Minijob aufnehmen und mich vom Rentenversicherungsbeitrag befreien. Mein Minijob-Arbeitgeber bezahlt aber Rentenbeiträge, sodass sich meine Rente durch einen Minijob steigert. Stimmt das so? Und ist es richtig, dass ein Verzicht auf die Rentenbeitragsfreiheit bei 450 Euro Nebenverdienst 3,55 Euro mehr an Rente einbringt? Wenn ich mich doch für die Rentenbeiträge entscheide, steigt der "Rentengewinn" nur auf 4,50 mehr Rente/Monat? Das wäre nicht so der Deal, oder...?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Durch Ihren versicherungspflichtigen Hauptjob haben Sie sich bereits vollwertige Leistungsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung (Wartezeitmonate und Steigerung der Rentenhöhe) gesichert. Die Erhöhung der Rentenanwartschaften durch einen daneben ausgeübten versicherungspflichtigen Minijob würde somit „on top“ dazugezählt werden.

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1 Antworten

W°lfgangam 09.03.2020 | 18:56
Hallo Guntersblum, richtig, allein die AG-Beiträge (15 %) erhöhen den eigenen Rentenanspruch = um die 3,50 € bei einem Jahr Minijob/5400 €. Ein Verzicht auf die "Rentenbeitragsfreiheit" ist nicht notwendig/geht nicht ...Sie können/seit 2013 nur auf die Rentenversicherungspflicht verzichten, nur dann wären Sie selbst RV-beitragsfrei. Der Zwangsbeitrag des AG allein erhöht Ihre Rente um diese 3,50 €. > Wenn ich mich doch für die Rentenbeiträge entscheide, steigt der "Rentengewinn" nur auf 4,50 mehr Rente/Monat? Das wäre nicht so der Deal, oder...? Genauso ist es. Dafür müssen Sie sich nicht 'entscheiden', das ist die Standardvorgabe für den Minijob. Der 1 € mehr Rentenzuwachs sieht natürlich 'schmal' aus/ist er auch, dafür müssen Sie im Jahr rd. 200 € Eigenbeitrag leisten ...und erst in grob 20/15 Jahren ist der Beitrag wie im eigenen Portemonnaie. Interessant wird die Pflichtversicherung im Minijob erst nach Erreichen der Regelaltersrente, dann haben Sie Ihre Beitrag bereits nach 4 Jahren wieder Zuhause ...warum so viel schneller? Weil der AG-Beitrag sonst ohne Wirkung für Ihre Rente ist/verpufft einfach. ABER: wenn derselbe Minijob über die Regelaltersgrenze hinaus weiter läuft + Sie vorher auf die Versicherungspflicht verzichtet haben, können Sie sich nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht plötzlich wieder umentscheiden ..nur weil es sich jetzt plötzlich deutlich mehr lohnt. Nebenbei: Sofern Sie bereits mit der Hauptbeschäftigung die Beitragsbemessungsgrenze erreicht haben (82.800 in 2020), bringen sowohl der alleinige AG-Beitrag, sowie auch das Bestehenlassen der Versicherungspflicht im Minijob nicht 1 Cent mehr an Rente. Und: Da hier weder Ihr bisheriger Versicherungsverlauf /Alter /Gesundheit /und was sonst noch plötzlich einen Rentenanspruch auslösen könnte/für die Berechnung relevant + bekannt ist, ist die pauschale Aussage "Minijob mit Versicherungspflicht vor Regelaltersgrenze lohnt sich nicht" so nicht grundsätzlich haltbar. Vielleicht wählen Sie doch die individuelle Beratung vor Ort ...lassen die Versicherungspflicht zunächst bestehen, den Verzicht auf die RV-Pflicht können Sie auch jederzeit später gegenüber dem Minijob-AG erklären. Gruß w.
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