Durch Ihren versicherungspflichtigen Hauptjob haben Sie sich bereits vollwertige Leistungsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung (Wartezeitmonate und Steigerung der Rentenhöhe) gesichert. Die Erhöhung der Rentenanwartschaften durch einen daneben ausgeübten versicherungspflichtigen Minijob würde somit „on top“ dazugezählt werden.