Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Minijob Rentenversicherungsbeitrag zuzahlen

von Kathrin26.10.2019 | 10:56
88 Ansichten
6 Antworten
Hallo, Bin zur Zeit in Elternzeit und hab jetzt einen 450 Euro Job angefangen. Habe jetzt meinen Vertrag bekommen und beim ausfüllen habe ich einen Frage: Frage: Wollen Sie freiwillig, falls möglich, auf die Rentenversicherungspflicht verzichten und somit keine Rentenversicherungsbeiträge zuzahlen? Ja??? oder Nein??? Was ist sinnvoll Beitrag zuzahlen oder nicht. Arbeitgeber(minijob) ist ein anderer als mein Hauptarbeitgeber DANKE FÜR DIE ANTWORTEN

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.10.2019 | 09:35

Hallo Kathrin,

derzeit sind Sie vermutlich durch die angeführte Elternzeit nicht anderweitig berufstätig (hauptamtliche Tätigkeit ruht wahrscheinlich).

Sofern Sie ein Kind unter 3 Jahren erziehen, bekommen Sie durch den Rentenversicherungsträger die 3-jährige Kindererziehungszeit als Pflichtversicherungszeit im Nachhinein angerechnet, sobald das Kind mindestens 3 Jahre alt ist. Sollte dies zutreffen und Sie nach 3 Jahren wieder in Ihre alte Berufstätigkeit (Teilzeit oder Vollzeit) zurückkehren, könnten Sie sich von der eigenen Beitragszahlung im Mini-Job befreien lassen, da Sie dann durch die Kindererziehungszeit und die spätere Berufstätigkeit durchgehend Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung hätten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger und lassen sich im Einzelfall beraten.

5 Antworten

Ich finde jaam 26.10.2019 | 12:37
Die Beiträge erhöhen sowohl mögliche Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente (nicht wünschenswert, aber nicht auszuschließen) und auch für Ihre Altersrente (noch lange hin, aber irgendwann ist es soweit). Also sollten Sie den Betrag von 16,20 EUR (bei 450,00 EUR) investieren, es ist sinnvoll. Herzliche Grüße!
memyselfam 28.10.2019 | 09:53
auf jeden fall! was an rentenerhöhung dabei rüberkommt ist nicht der rede wert, wichtiger ist auf jeden fall die tatsache, dass du damit abgesichert bist, falls es zu einer em rente kommen sollte. da gilt halt, 3 jahre sv pflichtig in den vertgangenen 5 jahren. sonst sieht es mau aus
Klugpuperam 28.10.2019 | 20:49
Schauen Sie in Paragraph 70 Absatz 3a Satz 2 Buchstabe b SGB VI, vielleicht inspiriert Sie das.
W°lfgangam 28.10.2019 | 20:18
memyself schrieb

auf jeden fall! was an rentenerhöhung dabei rüberkommt ist nicht der rede wert, wichtiger ist auf jeden fall die tatsache, dass du damit abgesichert bist, falls es zu einer em rente kommen sollte. da gilt halt, 3 jahre sv pflichtig in den vertgangenen 5 jahren. sonst sieht es mau aus

Ergänzend: im Hinblick auf die 'Absicherung bei EM' entsteht die Absicherung bereits mit den 3 Jahren Pflichtbeitragszeit wg. Kindererziehung und zusätzlich Anwartschaftserhaltend aus der reinen Berücksichtigungszeit (BÜZ) wg. Kindererziehung/ab Geburtstag/-monat des Kindes bis zum 10. Lbj. ohne einen einzigen zusätzlichen (Pflicht)Beitrag - sofern vor der Geburt dafür schon relevante Pflichtbeitragszeiten vorhanden sind <- die Erwähnung eines 'Hauptarbeitgebers' deutet stark darauf hin. Insofern sind die max. mtl. 16,20 Pflichtbeitragszahlung für das Bestehenlassens der Versicherungspflicht im Minijob nicht gerade attraktiv/könnten aber durchaus 'rentable' sein (200 EUR Jahresbeitrag für rd. 1 EUR mtl. zusätzliche Rente – sind nur heute verwertbare Zahlen ohne weitere/individuelle Hintergrundbeurteilung) für den Rentenanspruch, ggf. berechnungstechnisch sogar mal 'Rentenschädlich'. Interessant wird es nur, wenn nach Ablauf der 10-jährigen BÜZ immer noch keine Wiederaufnahme der alten Beschäftigung erfolgt + und dasselbe Minijobarbeitsverhältnis noch weiterhin besteht -> dann versicherungsfrei gewählt geht der EM-Anspruch nach 25 Monaten verloren. Reine Theorie eben/nicht wirklich realistisch in der heutigen Zeit... und wie der weitere berufliche Werdegang zu beurteilen ist, wäre eine Prognose mit unbekannten Faktoren ;-) Gruß w.
Klugpuperam 28.10.2019 | 20:52
Sorry, Buchstabe a natürlich.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026