Hallo A.U.,
die Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2023 für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 17.823,75 Euro.
Zusätzlich muss bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beachtet werden, dass die Tätigkeit unter 3 Stunden täglich ausgeübt wird.
Auch wenn Sie die zulässigen Grenzen nicht überschreiten, müssen Sie die Aufnahme der Tätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung