Hallo Hurby,
wenn Sie neben Ihrem Arbeitslosengeld II einen Minjob ausüben, prüft das Jobcenter ob und um wieviel das Arbeitslosengeld II gekürzt wird.
Wenn Sie in dem Minijob monatlich - wie angegeben – 300,00 EUR verdienen, werden der Rentenversicherung unabhängig von der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II auch 300,00 EUR gemeldet. Da der Minijob grundsätzlich versicherungspflichtig ist, ist eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht möglich, es sei denn, Sie erklären, dass der Minijob nicht versicherungspflichtig sein soll. Diese Erklärung können Sie allerdings nicht rückgängig machen und wirkt sich auch auf eventuelle weitere Minijobs aus.
Ihre Überlegung den über 160,00 EUR hinausgehenden Betrag direkt in die Rentenversicherung einzuzahlen, um so die Anrechnung beim Arbeitslosendeld II zu „umgehen“, funktioniert nicht.
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