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Experten-Antwort

Minijob und AlgII - wie funktioniert das genau?

von Hurby14.10.2020 | 10:24
107 Ansichten
3 Antworten
Hallo liebes Expertenteam, leider verstehe ich gerade nur "Bahnhof".. da ich mich auf zig Seiten im Web schon durchgerungen habe, um etwas über das "AlgII und Minijob" zu finden. Irgendwie habe ich nichts gefunden.. nun bin ich hier gelandet. Also: ich beziehe momentan AlgII, würde gerne aber einen bis max 400 €-Job (300 € Verdienst) annehmen. Da ich aber nur ungefähr um die 160 € nur "dazuverdienen" darf - kann ich den Rest (=142 €) komplett für die Rente einzahlen? (Da mir ja alles über 160€ angerechnet wird.) -Wenn ja (=legal), wie mache ich das und wo, wie beantrage ich das? Gibt es darüber Broschüren? -Lohnt sich das überhaupt? LG Hurby

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.10.2020 | 10:41

Hallo Hurby,

wenn Sie neben Ihrem Arbeitslosengeld II einen Minjob ausüben, prüft das Jobcenter ob und um wieviel das Arbeitslosengeld II gekürzt wird.

Wenn Sie in dem Minijob monatlich - wie angegeben – 300,00 EUR verdienen, werden der Rentenversicherung unabhängig von der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II auch 300,00 EUR gemeldet. Da der Minijob grundsätzlich versicherungspflichtig ist, ist eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht möglich, es sei denn, Sie erklären, dass der Minijob nicht versicherungspflichtig sein soll. Diese Erklärung können Sie allerdings nicht rückgängig machen und wirkt sich auch auf eventuelle weitere Minijobs aus.

Ihre Überlegung den über 160,00 EUR hinausgehenden Betrag direkt in die Rentenversicherung einzuzahlen, um so die Anrechnung beim Arbeitslosendeld II zu „umgehen“, funktioniert nicht.

2 Antworten

Peter T. am 14.10.2020 | 13:15
Sie könnten einen Minijob mit Entgeldumwandlung machen. Sie bekommen 160 € ausgezahlt und machen für 140 € eine Betriebsrente. Dann sparen Sie für die spätere private Rente und es wird vom AlG2 nichts abgezogen. Und der AG muss auch noch 15% mit zahlen...
Hurbyam 15.10.2020 | 08:34
Super, danke für die zwei hilfreichen Antworten. Ich habe bei der Rentenversicherung das mal vor Jahren gelesen, dass dies eben möglich ist.. Deshalb meine Frage zur Vergewisserung.. Ihnen alles Gute! LG Hurby
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