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Experten-Antwort

MiniJob und freiwillige Rentenzahlung

von PeterT11.10.2023 | 15:56
221 Ansichten
4 Antworten
Zur Zeit zahle ich den Monatlichen Mindestbeitrag um meine Wartezeit von 35 Jahren zu erfüllen. 4 Monate habe ich noch zu zahlen. Nun beginne ich einen 520 Euro MiniJob. Von der RV-Pflicht möchte ich mich befreien lassen und die letzten paar Monate noch freiwillig zahlen. Ist das so möglich ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.10.2023 | 07:28

Hallo PeterT,

 

grundsätzlich ist dies möglich.

 

Es ist aber auch möglich die freiwillige Versicherung zu beenden und Pflichtbeiträge über den Mini-Job zu zahlen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Klugpuperam 11.10.2023 | 17:02
Ja, das ist möglich. Ob das sinnvoll ist, ließe sich hinterfragen.
KSCam 11.10.2023 | 17:46
Den Sinn dieser Aktion müssen Sie mir erklären. Sie zahlen lieber freiwillige Mindestbeiträge von 96,72 € im Monat als die 3,6% aus 520 = 18,72? Ist nicht auf Anhieb ohne weitere plausibel.......
Abschlägeam 11.10.2023 | 17:50
Wenn Sie den Mindestbeitrag selbst bezahlen ist es für Sie deutlich teurer, als wenn Sie mit einem Minijob pflichtversichert wären... (Mindestbeitrag aktuell 96,72 EUR / eigener Beitrag bei Minijob 520,00 = 18,72 EUR) Schauen Sie noch einmal hier https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/rentenversic… wann Sie auf die dann wieder verzichten könnten und ob es sich nicht sogar lohnen würde, es bei der Versicherungspflicht zu belassen (die Beiträge erhöhen dann auch noch Ihre Regelaltersrente). Beziehen Sie bereits eine EM-Rente? Dann zählen die Zeiten der EM-Rente zu den Wartezeitmonaten mit dazu... Aber Ihre (freiwilligen) Beiträge wären während der Zurechnungszeit einer EM-Rente vermutlich 'für die Katz' (weil die Zurechnungszeit meist höherwertig ist). In dem Fall vielleicht doch auch noch mal bei der zuständigen DRV beraten lassen.
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