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Experten-Antwort

Minijob und Witwenrente

von Ahnungsloser26.04.2019 | 18:54
88 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo , ich bekomme ab Mai Witwenrente in Höhe von 327 Euro , meine Altersrente beträgt 1365 Euro. Ich gehe einmal im Jahr für 14 Tage bei einer Firma als Inventurhilfe arbeiten. Daraus ergibt sich ein einmaliges Arbeitsentgelt von ca.600 Euro. Meine Frage lautet nun , wie wirkt sich das auf die Witwenrente aus? Muss ich für diesen einmaligen Verdienst eine Kürzung der Witwenrente in Kauf nehmen und wie hoch würde die monatliche Kürzung dann ausfallen? Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ahnungsloser,

der Betrag der Einkommensanrechnung wird grundsätzlich erst zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Bezüglich der tatsächlichen Auswirkungen in Ihrem Fall empfiehlt es sich, Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger direkt zu kontaktieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Na Ahnungsloseram 26.04.2019 | 19:06
Ich kann dich beruhigen. Du musst keine Kürzung in kauf nehmen. Die Bemessungsgrundlage liegt zwischen 800 und 900 Euro. Dein WE ist gesichert. Alles Gute.
Deutsche Rentenversicherung
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