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Experten-Antwort

Minijob Vertrag

von Friedrich M.28.11.2025 | 14:44
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1 Antworten
Guten Tag, ich bin mit einem Restleistungsvermögen von unter 3 Stunden voller Erwerbsminderungsrentner. Ich möchte einen Minijob machen, unter 3 Stunden täglich. Wie ist der Arbeitsvertrag zu gestalten, dass es keine Probleme mit der DRV gibt? In meinem früheren Arbeitsvertrag stand die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden geschrieben. Aber wie geht das, wenn man unter 3 Stunden täglich arbeiten tut? Soll ich dann "unter 3 Stunden täglich" eintragen lassen, oder trotzdem die wöchentliche Arbeitszeit und einen Stundenzettel führen? Danke für ihre Antwort. Fritz M.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.11.2025 | 15:02

Guten Tag,

 

Formulierungen im Arbeitsvertrag wie beispielsweise „unter 3 Stunden am Tag“ oder „unter 15 Stunden in der Woche“ sind im Hinblick auf das unter 3-stündige Leistungsvermögen unproblematisch.

 

Es kommt jedoch nicht nur auf den Vertragsinhalt, sondern auch auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Wenn zum Beispiel abweichend vom Arbeitsvertrag eine tatsächliche Arbeitszeit von mindestens 3 Stunden am Tag oder mindestens 15 Stunden in der Woche dokumentiert ist, kann dies für den Rentenanspruch problematisch werden.

 

Sollte absehbar sein, dass Sie mindestens 3 Stunden am Tag oder 15 Stunden in der Woche arbeiten, sollten Sie zu den möglichen Folgen beim Rentenversicherungsträger nachfragen.

 

Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit!

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