Guten Tag,
Formulierungen im Arbeitsvertrag wie beispielsweise „unter 3 Stunden am Tag“ oder „unter 15 Stunden in der Woche“ sind im Hinblick auf das unter 3-stündige Leistungsvermögen unproblematisch.
Es kommt jedoch nicht nur auf den Vertragsinhalt, sondern auch auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Wenn zum Beispiel abweichend vom Arbeitsvertrag eine tatsächliche Arbeitszeit von mindestens 3 Stunden am Tag oder mindestens 15 Stunden in der Woche dokumentiert ist, kann dies für den Rentenanspruch problematisch werden.
Sollte absehbar sein, dass Sie mindestens 3 Stunden am Tag oder 15 Stunden in der Woche arbeiten, sollten Sie zu den möglichen Folgen beim Rentenversicherungsträger nachfragen.
Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit!
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.