Sie dürfen auch 4 Stunden am Tag arbeiten, wichtig ist nur, dass Sie die Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 400,00 EUR nicht überschreiten. Desweiteren ist es unrelevant wegen welcher gesundheitlicher Beeinträchtigung Sie die Rente erhalten.
Zunächst bitte ich Sie in Zukunft ein neues Thema zu eröffnen und nicht "in alte Beiträge reinzuschreiben" - das trägt wesentlich zur Übersichtlichkeit des Forums bei.
So wie Sie schreiben ist man der Ansicht, dass Sie in Teilzeit arbeiten könnten, aus Gründen des Arbeitsmarktes scheinen Sie trotzdem die volle Rente zu bekommen.
Wenn dem so ist, würden Sie die volle Rente nicht mehr bekommen, wenn es gelingt einen (Teilzeit) Arbeitsplatz zu erlangen.
Arbeitsmarktrente werden auch grundsätzlich zeitlich befristet, in diesen Fällen gilt nicht, dass Befristungen maximal 9 Jahre dauern dürfen.
Letztlich hängt alles davon ab, wie sich Ihre Gesundheit in Zukunft entwickelt.
liebe (r) Oha,
so will ich das doch nicht stehen lassen. Im Gesetz wird heute nur noch von der Geldgrenze 400 € gesprochen (das war früher mal anders).
Andererseits ist die volle Erwerbsminderung auch dadurch definiert, dass man täglich nur noch bis zu 3 Stunden arbeiten kann.
Nach meinen Erfahrungen stellt es in der Praxis kein Problem dar, wenn der voll erwerbsgeminderte täglich maximal 3 Stunden einhält und nicht mehr als 400 € verdienst.
Wenn man die Suchfunktion dieses Forums bemüht wird man aber feststellen, dass es die "kreativsten Varianten" gibt, nach denen Rentner ihre Arbeitszeiten festlegen wollen oder sollen
(z.B. montags 7 Std., dienstags 7 Std, den Rest der Woche frei
oder
3 Tage jeweils 5 Std, etc. pp)
Kommen nun solche Arbeitszeiten aus irgend einem Grund zur Sprache - es soll ja auch liebe Mitbürger geben, die gerne petzen - , braucht man sich doch nicht wundern, dass jemand in der Verwaltung oder beim ärztlichen Dienst auf die Idee kommt, der Rentner "könne doch auch an den freien Tagen noch einige Stunde arbeiten" und ist demzufolge nicht mehr voll erwerbsgemindert.
So eine Prüfung könnte dann tatsächlich zum Verlust der Rente führen, bzw. dazu, dass die Zeitrente beim nächsten Mal nicht verlängert wird.
Nach Meiner Erfahrung liegt ein Problem darin, dass wir alle geneigt sind, jede Grenze extrem auszuloten und alles ausreizen zu wollen - und wenn das dann in die Hose geht, sind natürlich immer die anderen Schuld daran.
Ich kenne wirklich keinen, der die Rente entzogen bekam, wenn er tatsächlich die tägliche 3 Stunden Grenze eingehalten hat.
Schlußendlich sind das aber alles Einzelfallentscheidungen......
Jeder Erwerbsminderungsrenter -egal ob ein Teilrente oder volle Rente erhält- sollte vor !!!! der Aufnahme einer Tätigkeit sich mit seinem Rententräger in Verbingung setzen und abklären, ob diese beabsichtigte Tätigkeit "rentenschädlich" ist.
Davon sind auch "Minijobber" betroffen.
Rentenschädlich soll bedeuten, entweder wird aufgrund der Einkünfte eine Teilrente oder geringere Teilrente gezahlt bzw. der Rentenanspruch könnte komplett wegfallen.
Da es unterschiedliche Gründe für die Zahlung einer Ewerbsminderungsrente gibt ist man als Betroffener somit auf der sicheren Seite.
Gerade in der Praxis hat sich dieses Vorgehen als besonders bewährt. Dann gibt es anschließend auch keine böse Überraschung (Entzug der Rente, Rückforderung von Rentenbeträgen etc.)
Die Deutsche Rentenversicherung weisst übrigens in vielen Publikationen daraufhin:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/erwerbsminderungsrente__das__netz__f_C3_BCr__alle__f_C3_A4lle,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/erwerbsminderungsrente_das_netz_für_alle_fälle
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