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Minijob + volle Erwerbsminderungsrente

von Manya15.04.2009 | 13:20
3119 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich bin seit 2,5 Jahren wegen einer psychischen Erkrankung in Rente wegen voller Erwerbsminderung. Da ich mit der Situation aber sehr unglücklich bin, würde ich gerne auf 400 €-Basis wieder arbeiten, um zu testen, wie belastbar ich bin. Ich weiß, dass ich nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten darf und der Verdienst nicht höher als 400 € sein darf. Nun zu meinen Fragen: Darf man denn an einem Tag z. B. 4 Stunden arbeiten, wenn man dann den Rest der Woche nicht arbeitet oder gilt die Regel wirklich so streng, egal wie wenig Tage man arbeitet pro Woche, jeweils nur max 3 Stunden? Mir wird im Bekanntenkreis immer wieder gesagt, ich müsse gut aufpassen, meine Rente sei sonst "schnell weg", wenn ich jetzt wieder anfange zu arbeiten... Wird denn dabei wirklich ein Unterschied gemacht, ob man Rente wegen psychischer Erkrankungen bekommt oder wegen körperlicher? Meine Rente läuft ( mal wieder) zum Jahresende aus und wird so oder so wieder geprüft. Aber natürlich habe ich Angst, mich zu überfordern, die Arbeit nicht zu schaffen und dann auch noch die Rente zu verlieren. Aber ich kann doch auch nicht warten bis ein Wunder geschieht und ich wieder voll erwerbstätig sein kann....

4 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 15.04.2009 | 13:37

Sie dürfen auch 4 Stunden am Tag arbeiten, wichtig ist nur, dass Sie die Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 400,00 EUR nicht überschreiten. Desweiteren ist es unrelevant wegen welcher gesundheitlicher Beeinträchtigung Sie die Rente erhalten.

Moderatoren-Antwortam 16.04.2009 | 08:39

Zunächst bitte ich Sie in Zukunft ein neues Thema zu eröffnen und nicht "in alte Beiträge reinzuschreiben" - das trägt wesentlich zur Übersichtlichkeit des Forums bei.

So wie Sie schreiben ist man der Ansicht, dass Sie in Teilzeit arbeiten könnten, aus Gründen des Arbeitsmarktes scheinen Sie trotzdem die volle Rente zu bekommen.

Wenn dem so ist, würden Sie die volle Rente nicht mehr bekommen, wenn es gelingt einen (Teilzeit) Arbeitsplatz zu erlangen.

Arbeitsmarktrente werden auch grundsätzlich zeitlich befristet, in diesen Fällen gilt nicht, dass Befristungen maximal 9 Jahre dauern dürfen.

Letztlich hängt alles davon ab, wie sich Ihre Gesundheit in Zukunft entwickelt.

Moderatoren-Antwortam 16.04.2009 | 07:22

liebe (r) Oha,

so will ich das doch nicht stehen lassen. Im Gesetz wird heute nur noch von der Geldgrenze 400 € gesprochen (das war früher mal anders).

Andererseits ist die volle Erwerbsminderung auch dadurch definiert, dass man täglich nur noch bis zu 3 Stunden arbeiten kann.

Nach meinen Erfahrungen stellt es in der Praxis kein Problem dar, wenn der voll erwerbsgeminderte täglich maximal 3 Stunden einhält und nicht mehr als 400 € verdienst.

Wenn man die Suchfunktion dieses Forums bemüht wird man aber feststellen, dass es die "kreativsten Varianten" gibt, nach denen Rentner ihre Arbeitszeiten festlegen wollen oder sollen

(z.B. montags 7 Std., dienstags 7 Std, den Rest der Woche frei

oder

3 Tage jeweils 5 Std, etc. pp)

Kommen nun solche Arbeitszeiten aus irgend einem Grund zur Sprache - es soll ja auch liebe Mitbürger geben, die gerne petzen - , braucht man sich doch nicht wundern, dass jemand in der Verwaltung oder beim ärztlichen Dienst auf die Idee kommt, der Rentner "könne doch auch an den freien Tagen noch einige Stunde arbeiten" und ist demzufolge nicht mehr voll erwerbsgemindert.

So eine Prüfung könnte dann tatsächlich zum Verlust der Rente führen, bzw. dazu, dass die Zeitrente beim nächsten Mal nicht verlängert wird.

Nach Meiner Erfahrung liegt ein Problem darin, dass wir alle geneigt sind, jede Grenze extrem auszuloten und alles ausreizen zu wollen - und wenn das dann in die Hose geht, sind natürlich immer die anderen Schuld daran.

Ich kenne wirklich keinen, der die Rente entzogen bekam, wenn er tatsächlich die tägliche 3 Stunden Grenze eingehalten hat.

Schlußendlich sind das aber alles Einzelfallentscheidungen......

Moderatoren-Antwortam 17.04.2009 | 08:53

Jeder Erwerbsminderungsrenter -egal ob ein Teilrente oder volle Rente erhält- sollte vor !!!! der Aufnahme einer Tätigkeit sich mit seinem Rententräger in Verbingung setzen und abklären, ob diese beabsichtigte Tätigkeit "rentenschädlich" ist.

Davon sind auch "Minijobber" betroffen.

Rentenschädlich soll bedeuten, entweder wird aufgrund der Einkünfte eine Teilrente oder geringere Teilrente gezahlt bzw. der Rentenanspruch könnte komplett wegfallen.

Da es unterschiedliche Gründe für die Zahlung einer Ewerbsminderungsrente gibt ist man als Betroffener somit auf der sicheren Seite.

Gerade in der Praxis hat sich dieses Vorgehen als besonders bewährt. Dann gibt es anschließend auch keine böse Überraschung (Entzug der Rente, Rückforderung von Rentenbeträgen etc.)

Die Deutsche Rentenversicherung weisst übrigens in vielen Publikationen daraufhin:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/erwerbsminderungsrente__das__netz__f_C3_BCr__alle__f_C3_A4lle,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/erwerbsminderungsrente_das_netz_für_alle_fälle

3 Antworten

Ohaam 15.04.2009 | 23:36
Meine bisherigen Erfahrungen zeigen überdeutlich, dass zwischen Theorie und Praxis Welten liegen können. In meiner Selbsthilfegruppe ist es vielen EM-Rentnern (Zeitrentnern) passiert, dass ihr Minijob als Zeichen der Erwerbsfähigkeit angesehen und die beantragte Verlängerung genau aus diesem Grund abgelehnt wurde. Inzwischen halte ich die Zuverdienstgrenzen in den Rentenbescheiden (Zeitrenten) für eine Farce und kann wirklich nur jeden Zeitrentner WARNEN, eine Tätigkeit (und sei sie auch noch so geringen Umfangs) aufzunehmen.
Susanneam 16.04.2009 | 08:02
Guten Morgen Expertin, im November 2007 wurde mir die Rente wegen voller Erwerbsminderung genehmigt,da ich psychisch Erkrankte,leide unter Depressionen und angst/Panikattacken.Nun wurde sie verlängert bis zum 1.05.2010. Mir wurde geschrieben,das nach Feststellung ich in der Lage wäre mindestens 3Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein kann,dies ihnen dann auch mitteilen soll.Weiterhin wurde angekreuzt,Parallel zur Weiterzahlung prüfen wir durch Einschaltung der Bundesagentur für Arbeit die Vermittlung auf einen Teilzeitarbeitsplatz.Sofern die Möglichkeit einer Vermittlung besteht,erhalten sie von uns eine gesonderte Nachricht. Heißt dies nun,das meine Rente dann entfällt? Wie oft kann eine Rente verlängert werden,bis sich entscheidet ob sie auf unbestimmte Dauer gewährt wird oder dann entfällt? Gehe im Juli wieder in die Tagesklinik,mit der Hoffnung das sich mein derweilige Zustand verbessert.Bin zur Zeit nicht mehr in der Lage mein gewohntes Umfeld zuverlassen,geschweigedem mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmittel alleine zu fahren.Meide Plätze wo sich viele Menschen aufhalten,kann keine geschlossene Räume ertragen und laute Geräusche setzen mich mich dermassen unter psychischen Druck,das ich am liebesten nicht mehr existieren möchte. Jetzt kommt noch der der Druck von der Rentenversicherung,ich glaube das alles nicht mehr zu schaffen. Für Ihre Mühe im vorraus ein herzliches Danke schön. Susanne.
Ohaam 16.04.2009 | 18:41
Ich erlaube mir, noch einmal zu antworten. Ich schrieb ja bereits: Zwischen Theorie und Praxis können Welten liegen. Vermutlich wissen die Mitarbeiter der RV gar nicht, wie problematisch die Aufnahme eines Mini-Jobs für den Zeitrentner darstellt. In meiner Selbsthilfegruppe wurden alle bei Antrag auf Weitergewährung der EM-Rente zum ärztl. Gutachtern geschickt. Dort haben sie wahrheitsgemäß über den Mini-Job berichtet. Bereits die mündliche Reaktion des Arztes ließ schon Schlimmes befürchten (was sich dann bewahrheitet hat). Und noch Eines: NIEMAND dieser Zeitrentner hat die Arbeitszeit ÜBER 3 Stunden täglich ausgeübt; auch nicht teilweise. ALLE haben sich strikt an die Auflagen gehalten. Gerade in Selbsthilfegruppen sind Zeitrenten oftmals ein Thema; genauso wie das Prozedere einer Rentenverlängerung UND natürlich auch die Folgen einer Missachtung der Mini-Job-Arbeitszeiten. Was mich aber ganz besonders berührt: es waren ausschließlich Frauen, welche ein kleines bisschen ihre ohnehin Mini-Rente etwas aufbessern wollten. Leider greift die Grundsicherung bei Zeitrenten ja nicht und ergänzende Sozialhilfe ist auch nicht unbedingt erstrebenswert für alle. Nun ja, jedenfalls bleibe ich bei meiner Warnung. Ich mag einfach keine verzweifelten, verweinten und total neben der Spur stehenden Menschen mehr in die Augen blicken.
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