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Experten-Antwort

Minijob während Übergangsgeld- Berechnungsgrundlage Gründungszuschuß?

von Nele19.11.2018 | 20:44
124 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, während meiner beruflichen Weiterbildung, deren Kosten die DRV trägt, bekomme ich Übergangsgeld. In dieser Zeit möchte ich gern einen Minijob annehmen und habe hier gelesen, dass das möglich ist und ich diesen Zuverdienst auch nicht auf das Übergangsgeld angerechnet bekomme. Nach Abschluss aller Bildungsmaßnahmen werde ich in die Selbständigkeit gehen und Gründungszuschuß beantragen. Wird die Berechnungsgrundlage für den Gründungszuschuß der Minijob sein oder mein derzeitiger Verdienst aus einem Vollzeit- Job? Vielen Dank für hilfreiche Antworten! Nele

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nele,

bitte haben Sie Verständnis, dass ich Sie mit Ihrer Frage an Ihre zuständige Arbeitsagentur verweisen muss. Im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung ist es uns leider nicht möglich, Fragen zum Recht der Arbeitsförderung/Arbeitslosenversicherung zu beantworten.

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1 Antworten

Neleam 20.11.2018 | 22:50
Vielen Dank für die Antwort. Meine Frage war etwas unkonkret formuliert. Ab Dezember absolviere ich verschiedene Bildungsmaßnahmen als Vorbereitung auf meine neue Tätigkeit. (Berufsunfähigkeit, Verkauf des Betriebes, auf den alten Beruf aufbauend jetzt Zusatzqualifikationen) Nach Abschluss aller Fortbildungen werde ich noch einmal in die Selbständigkeit starten. Dafür kann ich bei der DRV Gründungszuschuss beantragen. Während der Fortbildungen, die die DRV als Kostenträger übernimmt, bekomme ich Übergangsgeld. Zusätzlich möchte ich für einige Stunden einen Minijob annehmen. Ist das Einkommen des Minijobs die Berechnungsgrundlage für den Gründungszuschuss oder mein derzeitiger Vollzeit- Job? Mein Berater der DRV - Bund- hat mir mitgeteilt, dass ich der Agentur für Arbeit lediglich mitteilen soll, dass ich ab Dez. Übergangsgeld erhalten werde. Arbeitslos melden muss ich mich nicht- bekomme also auch keine Leistungen von der Agentur. Es würde mir sehr helfen, wenn Sie mir meine Frage beantworten könnten, da mein Berater derzeit nicht verfügbar ist. Vielen Dank im Voraus. Nele
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