Hallo Teckel,
vermutlich meinen Sie die Wartezeit von 45 Jahren, die Sie benötigen, um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei zu bekommen.
Hier hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden, es sei denn die Arbeitslosigkeit erfolgt durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.
Rentensteigernd wirken sich die Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn sehr wohl aus, da Beiträge zur Rentenversicherung von der Agentur für Arbeit gezahlt werden.
Sollte die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte noch nicht erfüllt sein besteht die Möglichkeit, neben dem Arbeitslosengeldbezug einen Minijob auszuüben.
Wenn Sie für den Minijob Ihre eigenen Beitragsanteile zahlen, also nicht auf die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung verzichten, werden diese Beiträge auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet und Sie haben die Möglichkeit, die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu erfüllen.
Um Ihre persönliche Fallgestaltung klären zu können empfehlen wir eine Beratung in einer unserer Beratungsstellen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung