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Experten-Antwort

Minijob während 2 Jahren Arbeitslosigkeit vor Renteneintritt

von Teckel10.03.2025 | 18:16
876 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Während der 2 jährigen Arbeitslosigkeit werden zwar Beiträge in die RV bezahlt, die Zeit wird aber nicht auf die Rentenanwartschaft angerechnet. In mehren Berichten habe ich gelesen, dass man durch einen Minijob mit mit Zahlungen in die Rentenversicherung die Anwartschaft aufrecht halten kann. Da ich bis zu 165€ monatlich dazu verdienen kann, wäre das eine Lösung, um die 2 verlorenen Jahre angerechnet zu bekommen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Teckel,

 

vermutlich meinen Sie die Wartezeit von 45 Jahren, die Sie benötigen, um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei zu bekommen.

 

Hier hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden, es sei denn die Arbeitslosigkeit erfolgt durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.

 

Rentensteigernd wirken sich die Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn sehr wohl aus, da Beiträge zur Rentenversicherung von der Agentur für Arbeit gezahlt werden.

 

Sollte die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte noch nicht erfüllt sein besteht die Möglichkeit, neben dem Arbeitslosengeldbezug einen Minijob auszuüben.

 

Wenn Sie für den Minijob Ihre eigenen Beitragsanteile zahlen, also nicht auf die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung verzichten, werden diese Beiträge auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet und Sie haben die Möglichkeit, die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu erfüllen.

 

Um Ihre persönliche Fallgestaltung klären zu können empfehlen wir eine Beratung in einer unserer Beratungsstellen.

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

45 Jahre Wartezeit?am 10.03.2025 | 18:37
Es ist unklar, was Sie genau meinen. Bei ALG 1-Bezug werden auf Basis von 80 Prozent des letzten Gehaltes Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt durch die Arbeitsagentur. Diese bewirken natürlich eine Erhöhung der späteren Altersrente und zahlen auch ganz normal zur Wartezeit für vorgezogene Altersrenten mit (mindestens 35 Jahre). Es gibt eine Ausnahme für die speziellen 45 Jahre Wartezeit für die abschlagsfreie "Rente für besonders langjährig Versicherte". Dort zählen die letzten 2 Jahre vor dem Rentenbeginn nicht mit zu dieser Wartezeit (außer der Arbeitgeber stellt den Geschäftsbetrieb ein). Wenn man also in diesen letzten beiden Jahren ALG 1 bezieht, kann man durch einen Minijob mit Rentenbeiträgen trotzdem Pflichtbeiträge erzielen, die zu diesen 45 Jahren mitzählen.
Uweam 10.03.2025 | 20:26
Ja wenn er jetzt im Februar erst 62 geworden ist kann er erst am 01.01.2028 In Rente gehen. Wenn jetzt zwei Jahre Arbeitslosengeld loslaufen reicht es nicht.
Falscher Weg!am 10.03.2025 | 20:37
So etwas klärt man auch in einer individuellen Beratung und nicht in einem anonymen Forum.🙈
Jensam 10.03.2025 | 20:42
Das war nur ein Hinweis für den Fragesteller. Nicht dass er denkt er kann einfach nach 45 Jahren in Rente gehen.
Richtiger Wegam 11.03.2025 | 09:49
Das sind doch keine persönlichen Daten. Es gibt wohl Tausende in ähnlicher Situation.
Super Tippam 11.03.2025 | 17:22
Das ist ja mal ein toller Tipp - vielen Dank. Die erste Individuelle Beratung beim Kreis, hat nicht einmal erwähnt, dass in den 2 Jahren die Wartezeit nicht angerechnet wird. Die zweite individuelle Beratung bei der Gemeinde meinte es könne nur von einer Stelle in die RV eingezahlt werden und nicht auch noch mit einen Minijob. Soviel zur Qualität individueller Beratungen.
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