Guten Morgen Björn,
grundsätzlich ist die Aufnahme einer Beschäftigung (Art/Umfang) Ihrer / Ihrem Reha-Fachberaterin / Reha-Fachberater mitzuteilen. Diese treffen dann die Entscheidung, ob durch die Beschäftigungsaufnahme das Ziel der Maßnahme erreicht werden kann.
Auf das Übergangsgeld hat die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung keinen Einfluss.