Die bisherigen Beiträge möchte ich lediglich bezüglich der AG-Abgaben konkretisieren. Diese betragen 12 Prozent (5 Prozent RV, 5 Prozent KV + 2 Prozent Pauschalsteuer). Mit 200 Euro monatlich ist auch die Mindestbemessungsgrundlage für die AN-Beiträge überschritten und Ihre Tochter muss die 13,6 Prozent anteilig tragen. Unter Beachtung der für die Beschäftigung von Minderjährigen einzuhaltenden Kriterien, entstehen daraus voll anrechenbare Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung.