Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Minijobs

von Vanessa23.01.2015 | 15:39
870 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe seit 2007 einen Minijob und verdiene ca. 350,00 Euro monatlich. Mein jüngstes Kind ist letztes Jahr im November 10 Jahre alt geworden. Eine Freundin sagte mir nun, ich sei nicht mehr rentenversichert, könne aber beim Arbeitgeber einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Ist das richtig? Ist das sinnvoll? Wieviel müsste ich zahlen und wo finde ich die Antragsformulare? Gruß, Vanessa

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.01.2015 | 10:51

Hallo Vanessa,

um den Erwerbsminderungsrentenschutz aufrecht zu erhalten ist nach Vollendung des 10. Lebensjahres Ihres jüngsten Kindes die Zahlung von Pflichtbeiträgen erforderlich. Diese können auch in einem Minijob gezahlt werden. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten (s. Antwort von Claire Grube) und somit einen Beitragsanteil i.H.v. derzeit 3,7 % Ihres Gehaltes zahlen. Ihr Beitragsanteil würde dann ca. 12,95 Euro/mtl. betragen.

3 Antworten

=//=am 23.01.2015 | 15:51
Wenn Sie im Mini-Job versichert sind, also zur gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge entrichtet wurden, weshalb wollen Sie sich dann von der Versicherungspflicht befreien lassen? Das wäre der größte Fehler, den Sie machen könnten. Wenn Sie auf die Versicherungspflicht verzichten, werden z.B. zur Erhaltung der Rentenanwartschaft für eine EM-Rente keine vollwertigen Pflichtbeiträge entrichtet und Sie hätten irgendwann keinen Rentenanspruch mehr (EM-Rente, nicht Altersrente). Während der Berücksichtigungszeiten (10 Jahre nach der Geburt des Kindes) sind Sie auch nicht rentenversichert, aber die BÜZ zählen bei der Erhaltung der Anwartschaft mit. Abgesehen davon: Einerseits wollen Sie einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen, aber Beiträge zahlen? Sorry, aber manche Leute erzählen einen Stuss (Ihre Freundin), obwohl sie keine Ahnung von der Materie haben.
Vanessaam 23.01.2015 | 16:43
Entschuldigung, da hab ich mich falsch ausgedrückt,...ich zahle zur Zeit KEINE Beiträge und soll mich laut Freundin von der Versicherungsfreiheit befreien lassen. Klingt aber auch kompliziert,...da kann man doch mal was durcheinander bringen.
Claire Grubeam 25.01.2015 | 00:54
Na ja, die Terminologie ist etwas anders. Man verzichtet auf die Versicherungsfreiheit. Das geht so: Möchte der Arbeitnehmer die Möglichkeit der Beitragsaufstockung nutzen, muss er seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass er auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet. Mit diesem Verzicht erklärt sich der Minijobber bereit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 18,7 Prozent aufzustocken. Die schriftliche Erklärung des Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit ist vom Arbeitgeber zu den Entgeltunterlagen des Minijobbers zu nehmen. http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_b…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026