Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Vanessa,
um den Erwerbsminderungsrentenschutz aufrecht zu erhalten ist nach Vollendung des 10. Lebensjahres Ihres jüngsten Kindes die Zahlung von Pflichtbeiträgen erforderlich. Diese können auch in einem Minijob gezahlt werden. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten (s. Antwort von Claire Grube) und somit einen Beitragsanteil i.H.v. derzeit 3,7 % Ihres Gehaltes zahlen. Ihr Beitragsanteil würde dann ca. 12,95 Euro/mtl. betragen.
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