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Experten-Antwort

Minijobs

von Vanessa23.01.2015 | 15:39
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4 Antworten

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Ich habe seit 2007 einen Minijob und verdiene ca. 350,00 Euro monatlich. Mein jüngstes Kind ist letztes Jahr im November 10 Jahre alt geworden. Eine Freundin sagte mir nun, ich sei nicht mehr rentenversichert, könne aber beim Arbeitgeber einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Ist das richtig? Ist das sinnvoll? Wieviel müsste ich zahlen und wo finde ich die Antragsformulare? Gruß, Vanessa

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vanessa,

um den Erwerbsminderungsrentenschutz aufrecht zu erhalten ist nach Vollendung des 10. Lebensjahres Ihres jüngsten Kindes die Zahlung von Pflichtbeiträgen erforderlich. Diese können auch in einem Minijob gezahlt werden. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten (s. Antwort von Claire Grube) und somit einen Beitragsanteil i.H.v. derzeit 3,7 % Ihres Gehaltes zahlen. Ihr Beitragsanteil würde dann ca. 12,95 Euro/mtl. betragen.

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3 Antworten

=//=am 23.01.2015 | 15:51
Wenn Sie im Mini-Job versichert sind, also zur gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge entrichtet wurden, weshalb wollen Sie sich dann von der Versicherungspflicht befreien lassen? Das wäre der größte Fehler, den Sie machen könnten. Wenn Sie auf die Versicherungspflicht verzichten, werden z.B. zur Erhaltung der Rentenanwartschaft für eine EM-Rente keine vollwertigen Pflichtbeiträge entrichtet und Sie hätten irgendwann keinen Rentenanspruch mehr (EM-Rente, nicht Altersrente). Während der Berücksichtigungszeiten (10 Jahre nach der Geburt des Kindes) sind Sie auch nicht rentenversichert, aber die BÜZ zählen bei der Erhaltung der Anwartschaft mit. Abgesehen davon: Einerseits wollen Sie einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen, aber Beiträge zahlen? Sorry, aber manche Leute erzählen einen Stuss (Ihre Freundin), obwohl sie keine Ahnung von der Materie haben.
Vanessaam 23.01.2015 | 16:43
Entschuldigung, da hab ich mich falsch ausgedrückt,...ich zahle zur Zeit KEINE Beiträge und soll mich laut Freundin von der Versicherungsfreiheit befreien lassen. Klingt aber auch kompliziert,...da kann man doch mal was durcheinander bringen.
Claire Grubeam 25.01.2015 | 00:54
Na ja, die Terminologie ist etwas anders. Man verzichtet auf die Versicherungsfreiheit. Das geht so: Möchte der Arbeitnehmer die Möglichkeit der Beitragsaufstockung nutzen, muss er seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass er auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet. Mit diesem Verzicht erklärt sich der Minijobber bereit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 18,7 Prozent aufzustocken. Die schriftliche Erklärung des Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit ist vom Arbeitgeber zu den Entgeltunterlagen des Minijobbers zu nehmen. http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_b…
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