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Experten-Antwort

Minijobs in Privathaushalten

von Jo07.05.2019 | 17:41
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Werden zwei "Minijobs in Privathaushalten" mit insgesamt mehr als 451 Euro Gehalt als "versicherungspflichtige Arbeitnehmer" im Sinne des § 2 SGB VI anerkannt? Die Minijobs hätten Bezug zu den Tätigkeiten als Lehrer (u.a. Reinigungsarbeiten Arbeitszimmer).

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Jo

Werden zwei "Minijobs in Privathaushalten" mit insgesamt mehr als 451 Euro Gehalt als "versicherungspflichtige Arbeitnehmer" im Sinne des § 2 SGB VI anerkannt? Die Minijobs hätten Bezug zu den Tätigkeiten als Lehrer (u.a. Reinigungsarbeiten Arbeitszimmer).

Hallo Jo,

bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern muss ein Zusammenhang mit der zu beurteilenden Tätigkeit des Selbstständigen bestehen. Arbeitnehmer, die lediglich im Privathaushalt des Selbstständigen beschäftigt werden, bleiben unberücksichtigt.

Nach wie vor beschäftigt der selbstständig Tätige einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, wenn er mehrere geringfügig Beschäftigte anstellt, deren Arbeitsentgelte zusammen die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten.

Dies entspricht dem Sinn der Vorschrift, die Versicherungspflicht des Selbstständigen entfallen zu lassen, wenn er in einem bestimmten Umfang Arbeitnehmer beschäftigt hat.

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8 Antworten

KSCam 07.05.2019 | 17:56
Wo gibts diesen Job, dass jemand monatlich 2 Putzhilfen einstellt damit diese sein Arbeitszimmer säubern? Und dafür zahlt dieser "Lehrer" mehr als 450 €? Ich lach micht tot - aber Papier ist ja geduldig; der clevere Lehrer soll das halt probieren, ob ihm diese Story jemand glaubt, steht auf einem anderen Blatt.
W°lfgangam 07.05.2019 | 20:02
Hallo Jo. JA! Eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne von § 2 SGB 6 'eines' Arbeitnehmers liegt auch dann vor - um etwa der Versicherungspflicht einer selbständigen Tätigkeit zu entgehen -, wenn mehrere Minijobber zusammengerechnet die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Gruß w. PS an @KSC: der eine sammelt die Fusseln unterm Schreibtisch weg, der andere kann Rasen kämmen, die andere hat 'helfende' Hände ...alles bei ordnungsgemäßer Anmeldung i.O. *g
Klugpuperam 07.05.2019 | 20:06
Was sollen die Beschäftigten im Privathaushalt denn mit der Selbständigkeit des Lehrers zu tun haben? Wenn der Lehrer die Versicherungspflicht abwenden will, dann kostet das 31% Beitrag, nicht 14,4%.
Klugpuperam 07.05.2019 | 20:14
@W°lle: Auch 3.3.4 lesen. :)
W°lfgangam 07.05.2019 | 22:26
Stimmt !! :-) Gruß w.
Barbaraam 07.05.2019 | 23:20
W°lfgang ist der größte Dummschwätzer seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. *Fremdschäm
Joam 08.05.2019 | 10:25
Danke an Wolfgang! Gibt es auch einen Hinweis von offizieller Seite?
Joam 08.05.2019 | 10:25
Danke an Wolfgang! Gibt es auch einen Hinweis von offizieller Seite?
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