Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können nur gezahlt werden, wenn keine Versicherungspflicht aus einer anderen Beschäftigung besteht. Grundsätzlich besteht bei einem Minijob Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Liegt bei Ihnen ausschließlich ein Minijob vor, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Weitere Informationen erhalten Sie von der Minijob-Zentrale.