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Experten-Antwort

Minjob bei Witwenrente

von Jasmin17.04.2012 | 15:48
1997 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich möchte enen Minijob für ca. 200 Euro monatlich (Essensausgabe Schule) annehmen, um nicht soviel alleine zu sein. Allerdings darf das keine Auswirkung auf meine Rente haben. Ich bin seit 2003 Witwe und beziehe eine Witwenpension (ca. 1000 Euro) und eine Witwenrente von ca. 800 Euro netto, eine Erzeihungsrente von 125 Euro und noch eine weitere kleine Pension von 40 Euro netto. Mein Mann ist 1948 geboren worden. Meine Frage: Darf ich den minijob annehmen, ohne dass meine Witwenrente gekürzt wird?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.04.2012 | 08:22

Hallo Jasmin,

die Witwenpension ist kein auf die Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnendes Einkommen.

Mit einer Erziehungsrente i.H.v. 125 Euro, einer eigenen Pension i.H.v. 40 Euro und einem Minijob i.H.v. 400 Euro liegen Sie weiterhin unter dem mtl. Einkommensfreibetrag i.H.v. 725,21 Euro (643,37 Euro - Ost), so dass eine Kürzung bei der Witwenrente nicht erfolgt.

1 Antworten

???am 17.04.2012 | 19:17
Das sind ziemliche viele Leistungsarten und die Anrechnung dadurch ein ganz schönes Dickicht. Am besten nehmen Sie Ihre Unterlagen und lassen sich von der DRV und der Pensionskasse persönlich beraten. Ein Tipp: Wenn es Ihnen wirklich nur um den Kontakt geht, warum übernehmen Sie nicht ein Ehrenamt?
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