Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Jasmin,
die Witwenpension ist kein auf die Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnendes Einkommen.
Mit einer Erziehungsrente i.H.v. 125 Euro, einer eigenen Pension i.H.v. 40 Euro und einem Minijob i.H.v. 400 Euro liegen Sie weiterhin unter dem mtl. Einkommensfreibetrag i.H.v. 725,21 Euro (643,37 Euro - Ost), so dass eine Kürzung bei der Witwenrente nicht erfolgt.
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