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Experten-Antwort

mir fehlen 1 1/2 Jahre zu 35 Beitragsjahre

von mwk100114.05.2014 | 23:00
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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guten Tag, ich bin 51 Jahre alt, zur zeit arbeitslos ohne irgendwelche Bezüge, ( mein Mann verdient 56,78 € zu viel ). Bewerbe mich fleißig bekomme aber nur Absagen. Wie sieht meine Rente aus wenn ich die 35 Jahre Beitragsjahre nicht voll bekomme, mir fehlen noch 1 1/2 Jahre. Kann ich freiwillig Beiträge leisten um die Zeit aufzufüllen und wenn ja bis wann muss ich die geleistet haben um frühstmöglich in Rente zu gehen ? Bin 30% behindert und kann deshalb nur stundenweise aerbeiten.

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen mwk1001,

aus Ihrer Frage ist leider nicht eindeutig erkennbar, ob Sie bei einer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind. Wenn ja, ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen unter Umständen entbehrlich, da Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit bei der Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigt werden.

Bitte klären Sie in einem Beratungsgespräch mit dem zuständigen RV-Träger, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegen. Gleichzeitig kann Ihnen dann erläutert werden, ob eine entstandene oder gerade entstehende "Lücke" in Ihrem Versicherungsverlauf durch freiwillige Beiträge geschlossen werden kann.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo mwk1001,

wie W*lfgang schon richtig geschrieben hat, sollten Sie sich vor einer freiwilligen Beitragszahlung unbedingt bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen. Ohne genaue Kenntnis Ihres Versicherungslebens kann niemand beurteilen, ob dies sinnvoll ist.

Grundsätzlich lässt sich folgendes sagen:

1. Freiwillige Beiträge zählen zu den 35 Jahren.

2. Eine Zahlung für das Jahr 2013 ist nicht mehr möglich.

3. Ab dem 1.1.2014 wäre grundsätzlich eine Zahlung möglich, sofern Sie nicht versicherungspflichtig waren oder sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

W*lfgangam 14.05.2014 | 23:35
Hallo mwk1001, hätten Sie sich mal 2 Monate früher gemeldet! 63 werden Sie in diesem Jahr und Ihnen fehlen für die notwendigen 35 Jahre Mindestversicherungszeit noch schlappe 18 Monate. Natürlich können Sie freiwillige Beiträge dafür aufwenden - 12 Monate für dieses Jahr, die fehlenden 6 im nächsten Jahr. Ab 01.07.2015 dürfte damit die Altersrente für langjährig Versicherte mit entsprechendem Abschlag möglich sein. Gehen Sie in nächster Zeit, spätestens vor dem 31.03.2015 in eine Beratungsstelle DRV oder Rathaus und lassen Sie sich das durchrechnen, was Kosten/Aufwand und Ertrag angeht ...ob/wann/wie schnell es sich lohnt. Gruß w. PS: Sind Sie arbeitslos gemeldet (so das Zeiten dafür ins Rentenkonto laufen), oder nur beschäftigungslos/zuhause auf'm Sofa wartend?
W*lfgangam 14.05.2014 | 23:53
63 werden Sie in diesem Jahr
" ich bin 51 Jahre alt, "
...sorry, habe ich mit Jahrgang '51 verwechselt. So gesehen sind ja noch 2 Zeit, die 35 Jahre über die Arbeitslosenmeldung zu erreichen. Müssen ja keine Beitragsjahre sein, auch Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit zählen zu den 35 Jahren - hätten Sie auch oberbegutachtet ergänzen können ;-) Gruß w.
tolaam 15.05.2014 | 09:33
Zur Klarheit: Sollte die Rente für Schwerbehinderte angestrebt werden, sind 30 Grad der Behinderung nicht ausreichend. Als schwerbehindert gilt man erst mit mind. 50 GdB.
mwk1001am 16.05.2014 | 13:33
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
" ich bin 51 Jahre alt, "
...sorry, habe ich mit Jahrgang '51 verwechselt. So gesehen sind ja noch 2 Zeit, die 35 Jahre über die Arbeitslosenmeldung zu erreichen. Müssen ja keine Beitragsjahre sein, auch Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit zählen zu den 35 Jahren - hätten Sie auch oberbegutachtet ergänzen können ;-) Gruß w.
Hallo nochmal, ich habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ! Außerdem denke ich dass ich wenn ich Beiträge selbst zahle, die Rente etwas höher ausfallen wird. Kann ich diese in einem Betrag zahlen ? Und wenn ja, bis spätestens wann ? Gruß mwk1001
mwk1001am 16.05.2014 | 13:30
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
" ich bin 51 Jahre alt, "
...sorry, habe ich mit Jahrgang '51 verwechselt. So gesehen sind ja noch 2 Zeit, die 35 Jahre über die Arbeitslosenmeldung zu erreichen. Müssen ja keine Beitragsjahre sein, auch Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit zählen zu den 35 Jahren - hätten Sie auch oberbegutachtet ergänzen können ;-) Gruß w.
W*lfgangam 16.05.2014 | 19:37
Hallo mwk1001, zur freiwilligen Versicherung/Nachzahlung (Sinn und Unsinn dieser) lassen Sie sich bitte _zwingend_ in der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus beraten - bevor Sie da irgendwelche Dummheiten/finanzielle Schäden zu Ihren Lasten verursachen. Anhand Ihres bisherigen Versicherungslebens in der DRV wird man Sie optimal beraten können! Gruß w.
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