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Experten-Antwort

Mir wurde zum 31.10.2018 gekündigt

von Gerfalke05.04.2018 | 16:09
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Unsere Firma schließt zum 31.10.2018. Im März wurde mir die betriebsbedingte Kündigung (7 Monate Kündigungszeit) übergeben. Ich hatte bisher nur einen Arbeitgeber und war bisher keinen Tag arbeitslos. Im Oktober 2018 bin ich 59 Jahre und 6 Monate alt, im Oktober 2018 habe ich 41 Beitragsjahre + 2 Monate. Wenn ich nun ab November arbeitslos werde, kann ich max. 24 Monate „stempeln“. a.) Sollte ich 24 Monate am Stück „stempeln“ würde diese Zeit dann voll als Beitragszeit / -jahre zählen? b.) Wie würde es aussehen hinsichtlich Beitragszeit / -jahre , wenn ich nur im November 2018 und Dezember 2018 für 2 Monate „stempele“, mir die Abfindung im Januar 2019 auszahlen lassen würde, von dieser Abfindung 1 – 1,5 Jahre leben würde und danach wieder „stempeln“ würde? D. h. die max. 24 Monate würden also geteilt werden. c.) Welche weiteren Tipps könnten Sie mir geben? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerfalke,

ich verweise auf meine Antwort zu Ihrer identischen Frage vom 05.04.2018, 16:09 unter https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/mir-wurde-zum-31102018-gekuendigt.html

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4 Antworten

Genosseam 05.04.2018 | 23:32
Unsere Firma schließt zum 31.10.2018. Im März wurde mir die betriebsbedingte Kündigung (7 Monate Kündigungszeit) übergeben. Ich hatte bisher nur einen Arbeitgeber und war bisher keinen Tag arbeitslos. Im Oktober 2018 bin ich 59 Jahre und 6 Monate alt, im Oktober 2018 habe ich 41 Beitragsjahre + 2 Monate. Wenn ich nun ab November arbeitslos werde, kann ich max. 24 Monate „stempeln“. a.) Sollte ich 24 Monate am Stück „stempeln“ würde diese Zeit dann voll als Beitragszeit / -jahre zählen? b.) Wie würde es aussehen hinsichtlich Beitragszeit / -jahre , wenn ich nur im November 2018 und Dezember 2018 für 2 Monate „stempele“, mir die Abfindung im Januar 2019 auszahlen lassen würde, von dieser Abfindung 1 – 1,5 Jahre leben würde und danach wieder „stempeln“ würde? D. h. die max. 24 Monate würden also geteilt werden. c.) Welche weiteren Tipps könnten Sie mir geben? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Du hast es geschafft. Wie langweilig nur einen AG! Du erhältst den Hauptgewinn für keinen Tag arbeitslos. Du bist der Beste.
Hat es bei uns in der DDR ausnahmslos gegeben! Erich Honecker sei dank!
Z.A.am 05.04.2018 | 22:21
Du hast es geschafft. Wie langweilig nur einen AG! Du erhältst den Hauptgewinn für keinen Tag arbeitslos. Du bist der Beste.
Robinéam 06.04.2018 | 14:20
Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen auf jeden Fall an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Aus dem Arbeitslosengeld werden weiterhin Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt. Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte werden in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn diese jedoch nicht mehr auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet. Daher sollten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch klären welche Variante für Sie besser ist. MfG
Aussteigerinam 06.04.2018 | 15:32
Ich würde Ihnen nicht empfehlen, von der Abfindung zu leben. Sparen Sie das Geld lieber oder gönnen Sie sich etwas. Vielleicht denken Sie über die vorgezogene Rente mit Abschlägen nach. Diese ist neben dem Bezug von Arbeitslosengeld eine lukrative Alternative. Ich habe die Rente mit und ohne Abschläge verglichen. In meinem Blogbeitrag https://vorruhestand.blog/2018/03/rentenabschlaege/ zeige ich an einem simplen Beispiel, warum sich die vorgezogene Rente mit Abschlägen lohnt. Je später Sie in Rente gehen, um so höher ist der Besteuerungsanteil der Rente. Am Beispiel zeige ich darüber hinaus, wie sich die Rentenbesteuerung zusätzlich noch negativ auswirkt. Auch ich empfehle Ihnen, eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich können Sie sich gratis bei einem Sozialverband (VdK) gratis beraten lassen. Je besser Sie informiert sind, um so mehr können Sie finanziell aus Ihrer derzeitigen Situation "herausholen". Neben die finanziellen Aspekten möchte ich nicht versäumen, die freie Zeiteinteilung ohne Weckerschrei zu loben. Das sagt eine überzeugte Aussteigerin ;-) Ich wünsche Ihnen alles Gute. Gruß eine glückliche Aussteigerin
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