Hallo Gerfalke,
ich verweise auf meine Antwort zu Ihrer identischen Frage vom 05.04.2018, 16:09 unter https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/mir-wurde-zum-31102018-gekuendigt.html
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Hallo Gerfalke,
ich verweise auf meine Antwort zu Ihrer identischen Frage vom 05.04.2018, 16:09 unter https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/mir-wurde-zum-31102018-gekuendigt.html
Hat es bei uns in der DDR ausnahmslos gegeben! Erich Honecker sei dank!Unsere Firma schließt zum 31.10.2018. Im März wurde mir die betriebsbedingte Kündigung (7 Monate Kündigungszeit) übergeben. Ich hatte bisher nur einen Arbeitgeber und war bisher keinen Tag arbeitslos. Im Oktober 2018 bin ich 59 Jahre und 6 Monate alt, im Oktober 2018 habe ich 41 Beitragsjahre + 2 Monate. Wenn ich nun ab November arbeitslos werde, kann ich max. 24 Monate „stempeln“. a.) Sollte ich 24 Monate am Stück „stempeln“ würde diese Zeit dann voll als Beitragszeit / -jahre zählen? b.) Wie würde es aussehen hinsichtlich Beitragszeit / -jahre , wenn ich nur im November 2018 und Dezember 2018 für 2 Monate „stempele“, mir die Abfindung im Januar 2019 auszahlen lassen würde, von dieser Abfindung 1 – 1,5 Jahre leben würde und danach wieder „stempeln“ würde? D. h. die max. 24 Monate würden also geteilt werden. c.) Welche weiteren Tipps könnten Sie mir geben? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.Du hast es geschafft. Wie langweilig nur einen AG! Du erhältst den Hauptgewinn für keinen Tag arbeitslos. Du bist der Beste.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.